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Krieg in der Ukraine

Ukrainische Fahne
Studierende und Forschende aus der Ukraine sind auf unsere Unterstützung angewiesen.

Auf dieser Webseite bieten wir einen Überblick über die Möglichkeiten für Studierende und Forschende aus der Ukraine, an der Universität akademisch tätig zu sein.

FAQs zum Gaststudium

  • Was sind die Voraussetzungen für ein Gaststudium an der Universität Basel für aus der Ukraine geflüchtete Personen?

    Für ein Gaststudium von aus der Ukraine geflüchteten Personen werden folgende Nachweise verlangt:
     

    1. Nachweis über die Immatrikulation in einem fachverwandten Studium auf der entsprechenden Stufe an einer anerkannten ukrainischen Universität (z. B. Nachweis über Immatrikulation im Bachelorstudium Biologie für ein Gaststudium auf der Stufe Bachelor in Biologie)

      Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen (Bachelorstudien «Medizin» und «Sport, Bewegung und Gesundheit», Masterstudien «Human- und Zahnmedizin» sowie «Pflegewissenschaft») ist kein Gaststudium möglich.
       

    2. Nachweis über den Schutzstatus S
       

    3. Für ein Gastdoktorat zusätzlich: Betreuungszusage einer Erstbetreuerin/eines Erstbetreuers an der Universität Basel.

  • Muss ich alle Dokumente für eine Anmeldung zum Gaststudium übersetzen lassen?

    Bei Dokumenten, die auf Ukrainisch sind, sollte eine Übersetzung in Deutsch oder Englisch beigefügt werden. Hierbei muss es sich nicht um eine offizielle Übersetzung handeln. Sie können diese gegebenenfalls auch selbst vornehmen. Die Übersetzung wird dann universitätsintern überprüft.

  • Wie bewerbe ich mich für ein Gaststudium an der Universität Basel?

    • Für ein Gaststudium an der Universität Basel melde ich mich über www.unibas.ch/anmeldung online für die jeweilige Studienstufe an (siehe Rubrik "Ukraine: Gaststudium - Bachelor, Master, Doktorat").

  • Ich habe in der Ukraine Medizin studiert (Human- oder Zahnmedizin). Kann ich mein Studium an der Universität Basel fortsetzen?

    Nein. Die Studiengänge Human- oder Zahnmedizin sind zulassungsbeschränkt. Zudem gelten besondere Zulassungsbestimmungen und Fristen.
     

    • Für Ausländerinnen und Ausländer sind neben den allgemeinen Zulassungsrichtlinien insbesondere die besonderen Bestimmungen für den Zugang ausländischer Studienanwärterinnen und –anwärter zum Studium der Human- und Zahnmedizin zu beachten. Ukrainische Studierende erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht, auch wenn sie über den Schutzstatus S verfügen.
       

    • Allenfalls ist ein Gaststudium in einer anderen Studienrichtung (zum Beispiel Biologie oder Chemie) möglich, sofern der Schutzstatus S vorliegt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zur Abklärung der Möglichkeiten an das Studiensekretariat.
       

    • Auch sind alle zulassungsbeschränkten Studiengänge (Bachelorstudien «Medizin» und «Sport, Bewegung und Gesundheit», Masterstudien «Human- und Zahnmedizin» sowie «Pflegewissenschaft») von einem Gaststudium ausgeschlossen.

     Bitte wenden Sie sich zu einer diesbezüglichen Abklärung an das Studiensekretariat.

  • Welche finanzielle Unterstützung stellt die Universität für Gaststudierende aus der Ukraine zur Verfügung?

    Bitte wenden Sie sich an die Sozialberatung der Universität Basel (sozialberatung@unibas.ch). Die Universität geht davon aus, dass der Lebensunterhalt von den Sozialhilfebehörden übernommen wird (Schutzstatus S). Darüber hinaus kann die Universität Studiengebühren erlassen und für Lehrmittel oder Fahrtkosten finanzielle Hilfen gewähren.



 



 



 



 



 



 



 

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