Sprachkenntnisse
In § 14 der Studierenden-Ordnung vom 13. November 2019 ist festgehalten, dass die hauptsächlichen Unterrichtssprachen Deutsch und Englisch sind.
Die entsprechenden Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium werden vorausgesetzt. Die Unterrichtssprache in den Bachelorstudien, aber auch in einzelnen Masterstudien ist mehrheitlich Deutsch. Auch die schriftlichen und mündlichen Prüfungen erfolgen hier hauptsächlich in deutscher Sprache. Für ein erfolgreiches Studium sollte daher bereits zu Beginn des Studiums in allen Sprachfertigkeiten ein Niveau von mindestens C1 gemäss dem Europäischen Referenzrahmen vorhanden sein. Entsprechendes gilt für die Englischkenntnisse bei Masterstudien, deren Unterrichtssprache hauptsächlich Englisch ist.
Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, über diejenigen Sprachkenntnisse zu verfügen, die für das gewählte Studium erforderlich sind. Bei Nichtbestehen von Prüfungen können mangelnde Sprachkenntnisse nicht geltend gemacht werden.
Den Erwerb von Sprachkenntnissen auf den geforderten Niveaus unterstützt das Sprachenzentrum der Universität Basel.
Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveau B2 oder C1
Sofern die entsprechende fakultäre Ordnung den Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveau B2 oder C1 vorschreibt, gelten die Bestimmungen, die im Reglement betreffend den Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveau B2 oder C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens festgehalten sind. Reglement betreffend den Nachweis von Englischkenntnissen