Gebühren
Die Universität erhebt Gebühren, die in der Ordnung betreffend die Erhebung von Gebühren festgehalten sind.
- Immatrikulierte Studierende entrichten je Semester eine Semestergebühr in der Höhe von CHF 850.–.
- Für Doktorierende wird eine Gebühr von CHF 350.– je Semester erhoben.
- Für beurlaubte Studierende gemäss § 25 der Studierendenordnung wird eine reduzierte Gebühr von CHF 150.– je Semester erhoben.
- Für die Anmeldung oder Ummeldung und die Bearbeitung derselben wird eine Gebühr von CHF 100.– erhoben. Bei einer verspäteten Anmeldung (sofern bewilligt) wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 150.– fällig.
- Hörerinnen und Hörer bezahlen eine Gebühr von CHF 60.– je belegte Wochenstunde im Semester. Überschreitet der Betrag die Höhe der regulären Semestergebühr für Studierende, so wird eine Pauschalgebühr in derselben Höhe in Rechnung gestellt.
- Für die Rückmeldung während der Nachfrist wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.– erhoben.
- Für das Belegen von Lehrveranstaltungen nach Ablauf der Frist wird eine Gebühr von CHF 100.– erhoben.