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Datenabschrift

Die Datenabschrift ist ein offizielles Dokument ohne Unterschrift, mit dem das Rektorat den Erwerb von Kreditpunkten an der Universität Basel semesterweise bescheinigt. Datenabschriften sollten aufbewahrt werden, da sie sich gegenseitig ergänzen. Sie werden unter anderem für die Beantragung von Stipendien oder die Anrechnung von Kreditpunkten an einer anderen Hochschule benötigt.

Was beinhaltet eine Datenabschrift?

Eine Datenabschrift weist die an der Universität Basel erbrachten und mit einer Leistungsüberprüfung abgeschlossenen Leistungen mit der Bewertung/Note und den erworbenen Kreditpunkten aus, insbesondere

  • Leistungen, die in Lehrveranstaltungen erbracht wurden,
  • per Studienvertrag (Learning Contract) vereinbarte Leistungen,
  • Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen,
  • Bachelor-, Master-, Doktorats- und Modulprüfungen.

Eine Leistung gilt dann als abgeschlossen, wenn sie von der Dozentin oder vom Dozenten bewertet und im Studiendekanat verarbeitet wurde. Sie wird, sofern eine Wiederholungsprüfung angeboten und absolviert wurde, erst nach deren Abschluss ausgewiesen.

Die Datenabschrift enthält auch ungenügend abgeschlossene Leistungen.

Nicht ausgewiesen werden

  • an anderen Hochschulen erbrachte und in Basel angerechnete Leistungen,
  • erlassene Leistungen,
  • am Sprachenzentrum der Universität Basel angebotene Kurse, die nicht im Vorlesungsverzeichnis angekündigt wurden,
  • Kurse aus dem Transferable Skills-Programm für Doktorierende und Postdocs, die vom Graduate Center der Universität Basel angeboten wurden,
  • «Upgrade your Digital Skills».

Für Leistungsnachweise sind hier die anbietenden Organisationseinheiten zuständig.

Zustellung

Die Datenabschrift wird jeweils Mitte Februar bzw. Mitte August für das vergangene Semester erstellt und steht den Studierenden als PDF-Download in den Online Services zur Verfügung. Studenten ohne Zugang erhalten die Datenabschrift per Post.

Bewertungszeitraum

Auf einer Datenabschrift erscheinen alle Leistungen, die im Zeitraum eines Semesters bewertet wurden – unabhängig vom Semester, in welchem die Lehrveranstaltung belegt wurde. Dieser Zeitraum ist gegenüber dem akademischen Semester um neun Tage nach vorne verschoben. Die Datenabschrift des Herbstsemesters 2018 (1. August 2018–31. Januar 2019) etwa listet also alle Leistungen mit einem Bewertungsdatum zwischen dem 10. August 2018 und dem 9. Februar 2019 auf. Wurde eine Lehrveranstaltung nicht rechtzeitig bewertet, so wird die Leistung erst in einem späteren Semester ausgewiesen.

Datenabschrift – Rektifikat

Studierende können jede Bewertung bzw. Korrektur bis spätestens 30 Tage nach Bekanntgabe beanstanden. Danach gilt die Bewertung als akzeptiert. Allfällige von einer Korrektur betroffene Datenabschriften werden durch ein Rektifikat ersetzt. Die Services Studienadministration erstellen Rektifikate jeweils um die Monatsmitte und stellen diese als PDF-Download in den Online Services zur Verfügung oder versenden sie Studierenden ohne Zugang per Post.


Verifikation

Die Authentizität der PDF-Version von Datenabschrift, Gesamtauszug und Rektifikat-Datenabschrift kann, sofern auf dem Dokument vermerkt, unter verify.unibas.ch überprüft werden.

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