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Hörerinnen/Hörer

STUDIUM Hoerer gr
Ausgewählte Vorlesungen können auch ohne Immatrikulation besucht werden.

Allgemeines

Interessierte Personen können als Hörerinnen/Hörer die im Vorlesungsverzeichnis entsprechend gekennzeichneten Lehrveranstaltungen besuchen. Für den Besuch der übrigen Lehrveranstaltungen bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der betreffenden Dozierenden.

Hörerinnen/Hörer sind nicht immatrikuliert, legen keine Prüfungen ab und können keine Kreditpunkte oder akademische Abschlüsse erwerben. Sie erhalten allenfalls eine Bescheinigung über die besuchten Lehrveranstaltungen (Unterschrift Dozierende auf Belegschein). Studienleistungen, sofern erbracht,  werden nicht an ein Studium angerechnet.

Gebühren

Hörerinnen und Hörer bezahlen eine Gebühr von CHF 60.- je belegte Wochenstunde im Semester. Überschreitet der Betrag die Höhe der regulären Semestergebühr für Studierende, wird eine Pauschalgebühr in derselben Höhe in Rechnung gestellt.

Anmeldung

Das Belegen von Lehrveranstaltungen als Hörerin /als Hörer muss spätestens bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn vorgenommen werden. Hierzu gibt es zur Zeit zwei Möglichkeiten:
1. Online
Das Online-Belegen von Lehrveranstaltungen kann über folgende Webseite vorgenommen werden: https://vv.unibas.ch. Die einzelnen Schritte sind in einer Dokumentation festgehalten.
2. mit dem gedruckten Hörerschein.
Der gedruckte Hörerschein kann im Studiensekretariat bezogen werden.

 

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