Fundraising beschreibt alle Aktivitäten der Universität zur Einwerbung von Zuwendungen und Sponsoringbeiträgen bei Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen. Es kann sich um Geld- oder Sachleistungen handeln.
Zuwendungen sind Leistungen von Privaten (Zuwenderinnen und Zuwender) an die Universität bzw. an universitäre Einheiten, für die keine vertraglich vereinbarte Gegenleistung im Sinne von § 17 des Fundraising Reglements erbracht wird. Als Zuwendungen gelten insbesondere Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse (Legate), Spenden sowie Forschungs- und Lehrbeiträge.
Bei einem Sponsoring erbringt die Universität für die Sponsorin oder den Sponsor eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung.
„Stiftungsprofessuren“ sind Professuren, die substanziell aus Zuwendungen Privater finanziert werden.
„Erbschaften“ sind Vermögensanteile aus dem Nachlass zugunsten der Universität, ihrer Organe oder von Angehörigen der Universität als eingesetzte Erben. „Vermächtnisse“ sind Vermögensanteile aus dem Nachlass zugunsten der Universität, ihrer Organe oder von Angehörigen der Universität als Vermächtnisnehmer ohne Erbenstellung.