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FAQ Doktorierende

  • Welche Regeln gibt es für die Abschlussprüfung(en)?

    Die Regelungen für Prüfungen, das Kolloquium und die Verteidigung finden sich in den Reglementen Ihrer Fakultät (Promotionsordnung). Wenden Sie sich für mehr Informationen an das Dekanat oder fragen Sie Ihre_n Betreuer_in.

  • Wie kann ich mein Doktorat finanzieren?

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Doktorat zu finanzieren. An der Universität können Sie sich für Doktorierendenstellen an Departementen oder in Forschungsgruppen bewerben. Diese sind entweder von der Universität oder von externen Förderinstitutionen wie dem SNF finanziert. Sie können sich auch um ein Stipendium einer öffentlichen oder privaten Stiftung bewerben. Schliesslich gibt es auch die Möglichkeit, das Doktorat neben einer anderen Beschäftigung zu absolvieren.
    Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre_n Betreuer_in, besuchen Sie die Seite des Ressort Nachwuchsförderung oder kontaktieren Sie das Graduate Center.

  • Muss ich an einem Doktoratsprogramm teilnehmen?

    Da Sie sich an der Universität Basel für das Doktoratsstudium immatrikulieren müssen, werden Sie Mitglied einer Graduate School. Je nach Absprache mit Ihrer/m Betreuer_in können Sie entscheiden, ob Sie an einem Doktoratsprogramm teilnehmen möchten oder nicht. Sie sollten sich hierüber mit Ihrem/r Betreuer_in austauschen.

    Hier finden Sie Informationen über Graduate Schools und Doktoratsprogramme.

  • Wie fülle ich die Doktoratsvereinbarung aus und wo sende ich sie hin?

    Der erste Teil der Doktoratsvereinbarung muss in den ersten sechs Monaten Ihres Doktorats ausgefüllt und von Ihnen und den Mitgliedern Ihres Doktoratskomitees unterschrieben werden. Die restlichen Angaben müssen nach spätestens zwölf Monaten ergänzt werden. Am besten füllen Sie die Doktoratsvereinbarung gemeinsam mit Ihrem/r Betreuer_in im Rahmen eines Gesprächs über die Ziele und Prozesse Ihres Doktorats aus. Eine Anleitung zum Ausfüllen der Doktoratsvereinbarung finden Sie hier. Die unterzeichnete Doktoratsvereinbarung muss bei der Fakultät eingereicht werden. Mindestens einmal pro Jahr findet ein Standortgespräch mit Ihrem/r Betreuer_in statt, an dem auch die Doktoratsvereinbarung angepasst werden kann.

  • Wie finde ich eine Betreuungsperson?

    Eine Betreuungsperson zu finden, liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Sprechen Sie mit einer Professorin bzw. einem Professor oder einer anderen promotionsberechtigten Person in Ihrer Disziplin. Sie können sich auch um eine Doktorierendenstelle bewerben, da diese normalerweise an ein Departement und eine Professur innehabende Person gebunden ist, die dann die Betreuung übernimmt.

  • Wie lasse ich mich in Basel nieder?

    Das Welcome Center der Universität Basel freut sich, Sie bei allen Fragen zur Einreise und zum Aufenthalt in der Schweiz sowie bei der Suche nach einer Wohnung, Versicherung etc. in Basel zu unterstützen.

  • Wo kann ich Kreditpunkte erwerben?

    Die Promotionsordnung sowie die Reglemente Ihres Doktoratsprogramms geben detaillierte Informationen darüber, wie Sie die 12 oder 18 KP erwerben können, die Sie für den Abschluss Ihres Doktorats benötigen. Einzelheiten können auch in Ihrer Doktoratsvereinbarung ausgehandelt und festgehalten werden. Normalerweise erwerben Sie KP in spezialisierten Kursen Ihres Departements, durch aktive Teilnahme an Workshops und Konferenzen sowie durch die Teilnahme an Transferable Skills-Kursen. Das Transferable Skills-Programm für fast die gesamte Universität wird von GRACE organisiert.

  • Ich habe ein persönliches Problem mit meiner Betreuungsperson, können Sie mir helfen?

    Falls Sie Konflikte oder Probleme bezüglich Ihres Doktorats haben, empfehlen wir, frühzeitig aktiv zu werden. Es ist sinnvoll, in stressigen Situationen schnell Unterstützung zu suchen. Bitte kontaktieren Sie die Koordinationsstelle für persönliche Integrität oder die Fachstelle Leadership & Development.

  • Ist es möglich, das Doktoratsexamen virtuell abzulegen, falls das öffentliche Leben durch die COVID-19-Pandemie eingeschränkt ist?

    Falls an der Universität Basel die Durchführung von öffentlichen sowie von Präsenzveranstaltungen untersagt ist, ist eine digitale Durchführung des Doktoratsexamens sinnvoll und rechtlich vertretbar. Es gilt ausserdem:

    • Eine Verschiebung des Doktoratsexamens ist möglich, wenn der Doktorand oder die Doktorandin dies wünscht.
    • Je nach Promotionsordnung muss sich der Promotionsausschuss zur virtuellen Durchführung des Doktoratsexamens äussern.
  • Kann der Arbeitsvertrag von (Post-)Doktorierenden aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Einschränkungen verlängert werden?

    «In begründeten Fällen kann die Anstellung um höchstens ein weiteres Jahr verlängert werden, insbesondere falls es für die wissenschaftliche Ausbildung zwingend notwendig ist oder bei Wahrnehmung familiärer Verpflichtungen» (OWP §23). Eine automatische Verlängerung des Vertrags durch die Universität Basel ist nicht vorgesehen. Betroffene (Post-)Doktorierende sollten zuerst mit ihrem/r Betreuer/in oder Mentor/in Kontakt aufnehmen, anschliessend mit der Geschäftsführung sowie dem Forschungsdekanat. Kann keine Lösung gefunden werden, können sie sich an das zentrale HR wenden.

  • Wer vertritt die Interessen der Doktorierenden und Postdoktorierenden der Universität Basel?

    Die avuba (Assistierendenvereinigung der Universität Basel) vertritt die wissenschaftlichen, beruflichen und bildungspolitischen Interessen des akademischen Mittelbaus innerhalb der Universität sowie gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit.

  • Wo finden Postdoktorierende Informationen zur Finanzierung ihres Postdoktorats und an wen können sie sich mit Fragen zu diesem Thema wenden?

    Eine Übersicht der verschiedenen Finanzierungsarten und -möglichkeiten bietet das Ressort Nachwuchsförderung. Bei Fragen zur Finanzierung des Postdoktorats können sich Postdoktorierende an das Team des Ressort Nachwuchsförderung wenden.

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