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Die Datenabschrift ist ein offizielles Dokument ohne Unterschrift, mit dem das Rektorat den Erwerb von Kreditpunkten an der Universität Basel semesterweise bescheinigt. Datenabschriften sollten aufbewahrt werden, da sie sich gegenseitig ergänzen. Sie werden u.a. für die Beantragung von Stipendien oder die Anrechnung von Kreditpunkten an einer anderen Hochschule benötigt.
Was beinhaltet eine Datenabschrift? Eine Datenabschrift weist die an der Universität Basel erbrachten und mit einer Leistungsüberprüfung abgeschlossenen Leistungen mit der Bewertung/Note und den erworbenen Kreditpunkten aus, insbesondere
- Leistungen, die in Lehrveranstaltungen erbracht wurden,
- per Studienvertrag (Learning Contract) vereinbarte Leistungen,
- Bachelor- und Masterarbeiten,
- Bachelor-, Master- und Modulprüfungen.
Eine Leistung gilt dann als abgeschlossen, wenn sie von der Dozentin/vom Dozenten bewertet und im Prüfungssekretariat bzw. Studiendekanat verarbeitet wurde. Sie wird ggf. erst nach Abschluss einer Wiederholungsprüfung ausgewiesen.
Nicht ausgewiesen werden
- an anderen Hochschulen erbrachte und in Basel angerechnete Leistungen,
- erlassene Leistungen,
- am Sprachenzentrum der Universität Basel angebotene Kurse, die nicht im Vorlesungsverzeichnis angekündigt wurden.
Sie haben dafür vom Anbieter bereits eine Bescheinigung erhalten.
Versand und Kontrolle innerhalb der kommunizierten Frist Die Datenabschrift wird jeweils Ende Februar und Ende August für das vergangene Semester per Post versandt. Anschliessend läuft die Kontrollfrist an: Die Studierenden überprüfen ihre Daten innerhalb von 20 Tagen und melden allfällige Fehler dem Prüfungssekretariat bzw. Studiendekanat der zuständigen Fakultät. (Angaben dazu finden sich im VV Online unter "Zuständige Fakultät".)
Wichtiger Hinweis Auf einer Datenabschrift erscheinen alle Leistungen, die im Zeitraum eines Semesters bewertet wurden - unabhängig vom Semester, in welchem die Lehrveranstaltung belegt wurde. Das Bewertungsdatum ist deshalb ein entscheidendes Kriterium.
So listet etwa die Datenabschrift des Frühjahrsemesters 2011 alle Leistungen mit einem Bewertungsdatum zwischen dem 1.2. und dem 31.7.2011 auf. Wurde eine Lehrveranstaltung nicht rechtzeitig zum Semesterende bewertet, so wird die Leistung erst in einem späteren Semester ausgewiesen.
Datenabschrift - Rektifikat Das zuständige Prüfungssekretariat bzw. Studiendekanat korrigiert innerhalb der Kontrollfrist gemeldete Fehler im Leistungskonto der Studentin/des Studenten. Sie/er erhält in der Folge eine bereinigte Datenabschrift (Rektifikat).
Ersatzdokumente Kopien von bereits ausgestellten und durch die Studierenden kontrollierten Datenabschriften können gegen eine Gebühr von SFr. 10.- pro Dokument (in bar) beim Studiensekretariat bestellt werden. Die bestellten Dokumente werden per A-Post zugestellt.
Gesamtauszug Ein Gesamtauszug listet alle an der Universität Basel absolvierten Leistungen auf, sofern sie bereits auf einer Datenabschrift ausgewiesen wurden, für welche die Kontrollfrist abgelaufen ist. Gesamtauszüge können gegen eine Gebühr von SFr. 10.- pro Dokument (in bar) beim Studiensekretariat bestellt werden. Die bestellten Dokumente werden per A-Post zugestellt.
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