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Grundsätzliches und Verfahren
Die Universität Basel anerkennt grundsätzlich Studienleistungen, sofern sie in Form von Kreditpunkten und im Rahmen von ECTS erworben wurden.
Die Anrechnung erfolgt nicht automatisch, sondern auf Antrag an die jeweilige Fakultät. Diese rechnet Studienleistungen dann an, wenn die Fähigkeiten und Kenntnisse inhaltlicher Bestandteil des gewünschten Studiengangs der Universität Basel sind.
Über die Anrechnung von vergleichbaren Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Kreditpunkten, welche in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erworben wurden, entscheidet die Prüfungskommission der jeweiligen Fakultät unter Berücksichtigung übergeordneter Bestimmungen. Dies gilt sinngemäss auch bei Studiengang- oder Studienfachwechsel.
Den Betroffenen wird die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Kreditpunkten mittels Verfügung mitgeteilt. Die Anrechnungsverfügung ergeht von der Fakultät.
Zuständigkeiten
Ansprechpartner sind die Studiendekane der jeweiligen Fakultäten, die zugleich Vorsitzende der betreffenden Prüfungskommissionen sind.
Gleichwertigkeitsbescheinigung
Inhaberinnen und Inhaber eines Lizentiats bzw. Diploms der Universität Basel können sich hier die Gleichwertigkeitsbescheinigung für ihren an der Universität Basel erworbenen akademischen Grad ausstellen.
Anerkennung ausländischer Diplome zur Berufsausübung in der Schweiz
Auskunft über reglementierte Berufe in der Schweiz erteilt die CRUS (Schweiz. Rektorenkonferenz).
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