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Habilitation
   

Die Habilitationsordnung [45KB/PDF] der Universität Basel, die mit Beschluss vom 22. Mai 2003 vom Universitätsrat erlassen wurde, legt als Voraussetzung für die Habilitation den „Besuch eines hochschuldidaktischen Grundkurses“ fest (ยงยง6 und 8 zum Nachweis methodisch-didaktischer Kompetenzen zur Habilitation).

Detailregelungen für die erforderliche Qualifikation werden von den Fakultäten in Absprache mit der Stelle für Hochschuldidaktik erarbeitet und erlassen.

Die Medizinische Fakultät und die Philosophisch-Historische Fakultät haben diese Detailregelungen im Sinne eines didaktischen Profils bereits formuliert. Informationen zu den Detailregelungen bzw. Übergangsregelungen der einzelnen Fakultäten erhalten Sie bei den Studiendekanaten oder den Dekanaten (Kontaktpersonen [49KB/PDF]).



Letzte Aktualisierung: 08.02.2013
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Habilitationsordnung
[46KB/PDF]
Kontakt

Universität Basel
Vizerektorat Lehre
Hochschuldidaktik
Petersgraben 35
CH-4003 Basel
Tel. +41(0)61 267 12 32
Fax +41(0)61 267 30 35

Leitung:
lic. phil. Gerhild Tesak
Gerhild.Tesak@unibas.ch

Organisation&Administration:
lic. rer. pol. Vera Roth
Vera.Roth@unibas.ch

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