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Die Habilitationsordnung [45KB/PDF] der Universität Basel, die mit Beschluss vom 22. Mai 2003 vom Universitätsrat erlassen wurde, legt als Voraussetzung für die Habilitation den „Besuch eines hochschuldidaktischen Grundkurses“ fest (ยงยง6 und 8 zum Nachweis methodisch-didaktischer Kompetenzen zur Habilitation).
Detailregelungen für die erforderliche Qualifikation werden von den Fakultäten in Absprache mit der Stelle für Hochschuldidaktik erarbeitet und erlassen.
Die Medizinische Fakultät und die Philosophisch-Historische Fakultät haben diese Detailregelungen im Sinne eines didaktischen Profils bereits formuliert. Informationen zu den Detailregelungen bzw. Übergangsregelungen der einzelnen Fakultäten erhalten Sie bei den Studiendekanaten oder den Dekanaten (Kontaktpersonen [49KB/PDF]).
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