Zulassung Interessierte Personen können als Hörerinnen/Hörer die im Vorlesungsverzeichnis entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen (+) besuchen. Für den Besuch der übrigen Lehrveranstaltungen ist die ausdrückliche Zustimmung der betreffenden Dozierenden erforderlich. Der Besuch der Vorlesungen ist gebührenpflichtig. Die Lehrveranstaltungen werden auf dem Schein für Hörerinnen und Hörer eingetragen. Dieser berechtigt zum Besuch der eingetragenen Lehrveranstaltungen und zum Einholen der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen (Unterschrift auf Hörerschein). Hörerinnen/Hörer können weder Kreditpunkte (ECTS) erwerben noch universitäre Prüfungen ablegen. Sie erhalten keine universitären Abgangszeugnisse oder ähnliche Bestätigungen.
Gebühren Die Gebühr pro Wochenstunde im Semester beträgt CHF 50.–. Bei einer Belegung von vierzehn oder mehr Stunden liegt die Gebühr bei CHF 700.– pauschal.
Anmeldung Hörerscheine sind im Studiensekretariat erhältlich. Der ausgefüllte Hörerschein kann persönlich im Studiensekretariat abgegeben oder per Post zugestellt werden (Kollegienhaus, Petersplatz 1, 4003 Basel). Der quittierte Hörerschein sowie eine Rechnung über die Gebühren werden dann per Post zugeschickt. Die Hörerscheine sind jeweils bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn einzureichen.