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Aufgaben des Rektorats gemäss Statut der Universität vom 12. Dezember 2007

§ 8. Das Rektorat setzt sich zusammen aus der Rektorin bzw. dem Rektor, den zwei oder drei Vizerektorinnen bzw. Vizerektoren sowie der Verwaltungsdirektorin bzw. dem Verwaltungsdirektor.

2 Als Rektorin bzw. Rektor und als Vizerektorinnen bzw. Vizerektoren wählbar sind Professorinnen und Professoren von Universitäten des In- und Auslandes, wobei Ausnahmen von dieser Regelung im Einzelfall möglich sind. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Frei werdende Rektoratsstellen werden im Hinblick auf die Neubesetzung ausgeschrieben.

3 Das Rektorat wird von der Rektorin bzw. dem Rektor geleitet.

4 Rektoratsmitglieder werden mit besonderen Anstellungsverträgen angestellt. In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. Bei der Wahl von internen Kandidatinnen und Kandidaten werden zusammen mit den Departementen und Fakultäten adäquate Lösungen für die Stellvertretung gesucht.

5 Die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär der Universität koordiniert die Geschäfte des Rektorats und nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Rektorats teil.

Aufgaben des Rektorats
§ 9. Das Rektorat führt die gesamtuniversitären Geschäfte. Es ist insbesondere zuständig für

a) die Repräsentation die Universität nach aussen und ihre Vertretung in den schweizerischen sowie in den internationalen akademischen Hochschulgremien;

b) die Zuordnung der Fächer und der Institute zu den Fakultäten und die Genehmigung von Veränderungen in der Departementsbildung;

c) die Genehmigung der Organisationsreglemente der Gliederungseinheiten der Universität;

d) die Berufungsverhandlungen unter Beizug der Dekanin resp. des Dekans der betroffenen Fakultät;

e) die Genehmigung von Forschungs- und Weiterbildungssemestern sowie von Urlauben auf Antrag der Fakultäten; es erlässt zu diesem Zweck ein Reglement;

f) die Regelung der Zulassung zum Studium in Zusammenarbeit mit den Fakultäten, das Lehrprogramm sowie die Grundlagen zum Erwerb bzw. Entzug von Graden und Titeln;

g) den Erlass von speziellen Regelungen für die Zulassung zu Weiterbildungsveranstaltungen;

h) die Verwendung der Mittel aus den Stiftungen und Fonds des Universitätsvermögens;

i) die Information über gesamtuniversitäre Fragen, die Organisation und Durchführung gesamtuniversitärer Veranstaltungen sowie für die gesamtuniversitären Wahlen;

j) den Erlass von Reglementen, für die nicht explizit andere Gremien zuständig sind, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Regenz;

k) die Archivierung der Dokumente der Universität unter Berücksichtigung der Archivgesetzgebung der Vertragskantone;

l) die Einhaltung der disziplinarischen Regeln.

2 Das Rektorat

a) hat ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung der Berufungskommissionen und kann ein Mitglied in die Berufungskommissionen delegieren;

b) schlägt der Regenz eine Präsidentin oder einen Präsidenten der Planungskommission zur Wahl vor;

c) verfügt über das Hausrecht in sämtlichen Räumlichkeiten der Universität.

3 Das Rektorat nimmt Stellung zu allen Anträgen inneruniversitärer Gremien an den Universitätsrat. Zu Handen des Universitätsrates bereitet das Rektorat

insbesondere folgende Geschäfte vor und stellt Anträge:

a) die Erarbeitung des lang- und des kurzfristigen Investitionsplans, des Finanzplans, des Jahresbudgets und der Jahresrechnung sowie des Jahresberichts;

b) die Schaffung neuer oder die Aufhebung bestehender Studiengänge;

c) die Wahl oder Anstellung der Inhaberinnen und Inhaber von Professuren;

d) die Nichtwiederwahl oder Kündigung von Inhaberinnen und Inhabern von Professuren;

e) die Regelung der Erhebung von Universitätsgebühren unter Berücksichtigung der Grundsätze von § 14 Universitätsvertrag;

f) die Regelung für die Zusammenarbeit mit Dritten;

4 Im Auftrag des Universitätsrats und in Zusammenarbeit mit ihm sowie in Rücksprache mit den Gliederungseinheiten erarbeitet das Rektorat die Schwerpunktplanung in Lehre, Forschung und Dienstleistung gem. § 7 Abs. 2 lit. b dieses Statuts.

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Letzte Aktualisierung: 13.08.2008
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lic.phil. Hans Amstutz
Petersgraben 35
CH-4003 Basel

Tel. +41(0)61 267 30 31
hans.amstutz@unibas.ch

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