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Die Mitarbeitenden werden in der Regel unbefristet angestellt; in Ausnahmefällen und mit entsprechender Begründung kann eine befristete Anstellung vorgenommen werden.
Befristet angestellt werden hingegen:
- Hilfsassistierende
- Assistierende
- Assistenzprofessoren / innen
- TTAP
- Lehrbeauftragte
- Drittmittel- und Nationalfondsangestellte
- Projektmitarbeitende
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