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befristet / unbefristet
   

Die Mitarbeitenden werden in der Regel unbefristet angestellt; in Ausnahmefällen und mit entsprechender Begründung kann eine befristete Anstellung vorgenommen werden.

Befristet angestellt werden hingegen:

    • Hilfsassistierende
    • Assistierende
    • Assistenzprofessoren / innen
    • TTAP
    • Lehrbeauftragte
    • Drittmittel- und Nationalfondsangestellte
    • Projektmitarbeitende


Letzte Aktualisierung: 13.05.2008
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Ressort Personal
Petersgraben 35
CH-4003 Basel
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