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Informationen von A-Z für die Mitarbeitenden der Universität Basel English Version A-Z Information for Staff 2013 [134KB/PDF] >
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| ÄNDERUNGEN |
Änderungen wie Adresse, Bankverbindung, Zivilstand etc. sind dem Ressort Personal umgehend schriftlich mitzuteilen. |
| ARBEITGEBERBESCHEINGUNG |
Jedes Kalenderjahr haben deutsche und französische Grenzgänger unaufgefordert eine Ansässigkeitsbescheinigung resp. «Attestation de résidence» in zweifacher Ausführung beizubringen. Ohne diese Bescheinigung sind wir verpflichtet, die volle Quellensteuer vom Gehalt in Abzug zu bringen. |
| ARBEITSVERTRAG |
Die Anstellung erfolgt in der Regel mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag. Durch Drittmittel resp. den Nationalfonds finanzierte Angestellte und Hilfsassistierende erhalten einen privatrechtlichen Anstellungsvertrag. |
| ARBEITSZEIT |
Die Arbeitszeit beträgt bei einem vollen Beschäftigungsgrad 42 Stunden pro Woche. Bei geringerem Beschäftigungsgrad reduziert sich die Arbeitszeit anteilsmässig. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Gleitende Arbeitszeit“.
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| ABSENZEN / KRANKHEIT |
Ärztliche Konsultationen und ärztlich verordnete Therapien sind wenn möglich in die Gleitzeit zu legen. Als Arbeitszeit wird der tatsächliche Zeitaufwand angerechnet, maximal jedoch 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit gemäss ยง 26 der Personalordnung. Bei Krankheit sind die Vorgesetzten unverzüglich zu informieren. Ab dem 4. Krankheitstag muss beim Ressort Personal ein Arztzeugnis eingereicht werden. Folgezeugnisse sind ebenfalls dem Ressort Personal zuzustellen. |
| BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES |
Befristete Arbeitsverhältnisse enden ohne Kündigung mit Ablauf der Frist. Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden durch Kündigung oder bei Erreichen des Rentenalters. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Anspruch auf eine volle Invalidenleistung. Das Arbeitsverhältnis kann je-derzeit im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden. |
| BEFRISTUNG |
Befristet angestellt werden Hilfsassistierende, Assistierende, Assistenzprofessoren/innen (mit/ohne Tenure Track), Lehrbeauftragte, Drittmittel- und Nationalfondsangestellte sowie Projektmitarbeitende. Die übrigen Mitarbeitenden werden in der Regel unbefristet angestellt; in Ausnahmefällen und mit entsprechender Begründung kann eine befristete Anstellung vorgenommen werden.
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| BERATUNGSANGEBOTE UND NACHWUCHSFÖRDERUNG |
Mitarbeitende und Führungsbeauftragte der Universität ha-ben die Möglichkeit, sich für professionelle, vertrauliche Beratung bei anspruchsvollen Berufssituationen an die Fachstelle Personal- und Organisationsentwicklung zu wenden. www.unibas.ch/personalentwicklung/ Das Ressort Nachwuchsförderung ist Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der akademischen Laufbahn und steht insbesondere für Fragen zur Finanzierung- und Laufbahnberatung zur Verfügung: www.nachwuchs.unibas.ch |
| CASE MANAGEMENT |
Die Krankentaggeldversicherung (AXA Winterthur) bietet im Auftrag der Universität Basel für alle Mitarbeitenden, die sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation befinden, professionelle Beratung an, mit dem Ziel, eine langandauernde Abwesenheit vom Arbeitsplatz möglichst zu verhindern oder zu verkürzen. Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit (i.d.R. > 30 Tage) vermittelt das Ressort Personal eine Case Management Beratung durch den Krankentaggeldversicherer (AXA Winterthur), sofern dies erforderlich ist. |
| DIENSTJUBILÄEN |
Alle Mitarbeitenden der Universität haben nach Ablauf von 10, 15, 20, 25, 30, 35 und 40 Dienstjahren ohne Unterbruch Anspruch auf eine Dienstaltersanerkennung, mit Ausnahme von Mitarbeitenden, welche über den Nationalfonds oder Drittmittel finanziert werden. Der Anspruch ist unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Das Geschenk wird grundsätzlich in Form von zusätzlichen Urlaubstagen ausgerichtet, wobei auf Wunsch der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters die Ausrichtung auch in finanzieller Form erfolgen kann. Näheres dazu regelt die Personalordnung. Die Dienstjahre bei der Überführung in eine unbefristete Anstellung werden vollumfänglich angerechnet.
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| E-MAIL BENUTZERACCOUNT |
Die Gliederungseinheit beantragt für die Mitarbeitenden beim Universitätsrechenzentrum einen Benutzeraccount. Weitere Informationen finden Sie unter: http://urz.unibas.ch/ |
| FAMILIENZULAGE |
Die Familienzulage ist ab 1.1.2011 bei der Familienaus-gleichskasse (FAK) zu beantragen. Das dafür notwendige Antragsformular ist unter www.ausgleichskasse-bs.ch zu finden. Das Formular ist ausgefüllt samt den erforderlichen Beilagen an ihre Ansprechperson beim Personaldienst der Universität Basel zu senden. Die Familienausgleichskasse entscheidet abschliessend über die Auszahlung einer Fami-lienzulage aufgrund der eingereichten Unterlagen. Die Aus-zahlung der Familienzulagen erfolgt durch die Universität. Familienzulage pro Kind: bis Alter 16 (nicht in Ausbildung) Fr. 200.00 p. Mt., bei Alter 16 bis 25 (in Ausbildung, ohne Verdienst) Fr. 250.00 p. Mt. |
| FERIEN |
Der Ferienanspruch beträgt 25 Tage pro Jahr. Er erhöht sich ab dem Jahr, in dem das 50. Altersjahr erreicht wird, auf 27 Tage und ab dem Jahr, in dem das 60. Altersjahr erreicht wird, auf 30 Tage. Mindestens 2 Wochen der jährlich zustehenden Ferien sind zusammenhängend zu be-ziehen. Für die Ferienkontrolle sind die Gliederungseinheiten verantwortlich.
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| FERIENKÜRZUNG |
Bei längerer Abwesenheit infolge Krankheit, Unfall wird der Ferienanspruch ab dem 2. Monat für jeden vollen Monat um 1/12 (Tage) gekürzt. Bei Mutterschaftsurlaub verzichtet die Universität auf eine Kürzung des Ferienanspruchs. |
| FORTBILDUNG |
Das aktuelle Fortbildungsangebot finden Sie unter: http://www.fortbildung.unibas.ch/ |
| FREI- UND FEIERTAGE |
Das Rektorat erstellt jährlich die Frei- und Feiertagsliste. Freie Ganz- oder Halbtage, die in die Ferien fallen, können nachbezogen werden. Ausgenommen sind die auf arbeitsfreie Samstage oder Sonntage entfallenden freien Ganz- oder Halbtage. Dokument Arbeitsfreie Tage 2011 [30KB/PDF] > Dokument Arbeitsfreie Tage 2012 [34KB/PDF] > |
| GEHALT |
Das Gehalt wird in 12 oder 13 gleichen Teilbeträgen ausbezahlt. Das 13. Monatsgehalt (falls berechtigt) wird Ende November ausbezahlt. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt besteht ein Anspruch auf einen pro rata-Anteil des 13. Monatsgehalts. Näheres dazu regelt die Gehaltsordnung
Gehaltsordnung 441.150 [72KB/PDF] >
Die Beförderung von Doktoranden erfolgt nach Abschluss auf den nachfolgenden Monat.
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| GEHALTSABRECHNUNG |
Gehaltsabrechnungen werden nur versandt, wenn gegenüber dem Vormonat eine Änderung eingetreten ist. Im Januar erhalten alle Mitarbeitenden eine Gehaltsabrechnung. Bei Bedarf kann für jeden Monat eine Lohnabrechnung beim Ressort Personal angefordert werden. |
| GEHALTSEINSTUFUNG |
Die Einstufung in die entsprechende Lohnklasse und die Lohnstufe erfolgt beim Stellenantritt. Massgebend sind dabei die Anforderungen an den/die Stelleninhaber/in, wie z.B. die Voraussetzungen an die Aus- und Weiterbildung, die erforderlichen Praxisjahre sowie die Komplexität der Führungs- und/oder Sachaufgaben. Die Einstufung erfolgt durch den Personaldienst. Der Aufstieg über die Gehaltsstufen erfolgt durch einen jährlichen automatisierten Gehalts-stufenaufstieg. Der Stufenaufstieg kann durch den Beschluss des Universitätsrats ausgesetzt werden. |
| GEHALT BEI KRANKHEIT UND UNFALL |
Nach Ablauf der Probezeit erfolgt eine Gehaltsfortzahlung infolge Krankheit und Unfall während der Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens 730 Tage in der Höhe von max. 100% des AHVpflichtigen Gehaltes. |
| GESCHENKE |
Den Mitarbeitenden ist es untersagt, Geschenke oder andere Vorteile für sich oder andere zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. Ausgenommen sind Geschenke von geringem Wert. |
| GLEITENDE ARBEITSZEIT |
Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit selber zu bestimmen. Die gleitende Arbeitszeit setzt sich aus Blockzeit und der frei wählbaren Arbeitszeit zusammen. Die Blockzeit dauertvon Montag bis Freitag 9.00 bis 11.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr. Private Abwesenheiten während der Blockzeit sind zu vermeiden. Frei wählbar sind Beginn und Ende der Arbeitszeit von Montag bis Freitag 06.00 bis 09.00 Uhr, von 11.00 bis 14.00 Uhr und von 16.00 bis 20.00 Uhr. Vorbehalten sind Abweichungen in Absprache mit den Vorgesetzten. Individuelle Gleitzeitkontrolle:
Arbeitszeiterfassung Anleitung [1.39 MB/PDF] > Arbeitszeiterfassung Excelblatt [1.8 MB/XLS] > Arbeitszeiterfassung und Anleitung in einer zip-Datei [1.45 MB/ZIP] >
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| GLEITZEITSALDO |
Für die korrekte Handhabung der gleitenden Arbeitszeit sind die Vorgesetzten verantwortlich. Entsprechende Bestimmungen enthält die Personalordnung. |
| GRUPPIERUNGEN |
Eine Gruppierung ist der Zusammenschluss der Universitätsangehörigen einer oder mehrerer Kategorien im Hinblick auf Wahlen und die Vertretung in inneruniversitären Gremien. Die Universitätsangehörigen können folgenden Gruppierungen angehören:
Gruppierung I: Inhaberinnen und Inhaber von Professuren, Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren mit Tenure Track, För-derungsprofessorinnen und Förderungsprofessoren des SNF; Gruppierung II: Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren ohne Tenure Track, Universitätsdozierende, Titularprofessorinnen und Titularprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Lehrverpflichtung; Gruppierung III: Assistierende und Doktorierende der Universität Basel; Gruppierung IV: Wissenschaftliche, technische und administrative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Lehrverpflichtung Gruppierung V: Studierende
Weitere Informationen finden Sie im Statut der Universität Basel und in den Informationen zu den Gruppierungen: Zu den Gruppierungen > Statut der Universität Basel [PDF/134KB] >
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| INFORMATIK MITTEL |
Die Verantwortlichkeit, der Datenschutz sowie die Sorgfaltspflichten im Umgang mit den Informatikmitteln werden im „Reglement über den Umgang mit universitären Informatikmitteln“ geregelt. Sie finden das Reglement unter http://urz.unibas.ch/ > Publikationen |
| JAHRESGESPRÄCH UND ZIELVEREINBARUNG |
Das Jahresgespräch und die Zielvereinbarung bestehen aus einer Wegleitung und Vorlagen für die Gestaltung eines dialogischen Mitarbeitendengesprächs mit verbindlichen Zielvereinbarung für Führungsbeauftragte und Mitarbeitende. Führungsbeauftragte werden in die Handhabung des Instrumentes eingeführt. Kontaktperson: Katrin Küchler, katrin.kuechler@unibas.ch |
| KINDERKRIPPE |
Die Kinderkrippe der Universität Basel ist eine Einrichtung für Kinder von Studierenden und Mitarbeitenden der Universität Basel und befindet sich in nächster Nähe des Kollegienhauses, an der Herbergsgasse 1. Anmeldung: Tel. +41(0)61 267 30 20 Lageplan > Kinderkrippe Webseite > |
| KONFLIKTE AM ARBEITSPLATZ |
Bei schwerwiegenden Problemen am Arbeitsplatz wenden Sie sich an die Fachstelle für Personal- und Organisationsentwicklung. Bei arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kontaktperson im Ressort Personal. Rubrik Konflikte und Beratung im Mitarbeitenden Portal > Personal- und Organisationsentwicklung > Rechtsdienst der Universität Basel > Ombudsstelle der Universität Basel > |
| KRANKENTAGGELDVERSICHERUNG |
Alle Mitarbeitenden beteiligen sich hälftig an der Kranken-taggeldversicherung. Bei Austritt besteht die Möglichkeit innerhalb von 90 Tagen ohne Gesundheitsprüfung in die Einzelversicherung überzutreten. |
| KRANKHEIT |
Bei Krankheit sind die Vorgesetzten unverzüglich zu informieren. Ab dem 4. Krankheitstag muss ein Arztzeugnis eingereicht werden. Die Mitarbeitenden melden bei längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit spätestens nach 30 Tagen nach Krankheitsbeginn mittels Arztzeugnis (Zwischen- oder Schlusszeugnis) ihre Arbeitsunfähigkeit an den Personaldienst. |
| KRANKENVERISCHERUNG (KOLLEKTIV) |
Mitarbeitende der Universität Basel haben die Möglichkeit, vergünstigte Krankenzusatzversicherungen bei folgenden Versicherungsgesellschaften abzuschliessen. Die einzelnen Versicherungen bieten eine breite Palette verschiedener Versicherungsprodukte an. Über die nachstehenden Links können Sie sich informieren und ermitteln, welche Lösungen für Sie in Frage kommen.
Vivao Sympany www.sympany.ch/unibas Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel Telefon 0800 655 655 Vertrags-Nr. 1002200
Sanitas www.sanitas-corporate.ch Postfach 309, 8304 Wallisellen Telefon 0800 22 88 44 Vertrags-Nr. K004070
CSS www.css.ch/myflex-kampagne.htm Theaterstrasse 18, 4010 Basel Telefon 0844 277 277 Vertrags-Nr. 2025937
Swica www.swica.ch/basel-stadt Aeschenplatz 2, 4010 Basel Telefon 0800 809 080 Vertrags-Nr. 170 / 3003 / 1498797
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| KRANKHEIT ODER UNFALL WÄHREND DER FERIEN |
Kranken- und Unfalltage während der Ferien (nicht aber während unbezahltem Urlaub) können nach Vorlage eines Arztzeugnisses ab dem 1. Krankheitstag nachbezogen werden. |
| KÜNDIGUNG DURCH DIE ARBEITNEHMENDEN |
Die Kündigung erfolgt in jedem Fall schriftlich an das Ressort Personal. Die Mitarbeitenden können das Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen kündigen. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beidseitig mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden. |
| KÜNDIGUNG DURCH DIE ARBEITGEBERIN |
Eine Kündigung erfolgt durch das Ressort Personal auf An-trag der Gliederungseinheit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beidseitig mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden. Vor einer Kündigung, deren Gründe in der Person des Mitarbeitenden liegen, muss mindestens ein Mitarbeitergespräch stattgefunden haben und eine angemessene Frist zur Verbesserung eingeräumt worden sein. Bei Kündigung ohne Verschulden des Mitarbeitenden besteht Anspruch auf eine Abgangsentschädigung, wenn die betroffene Person das 50. Altersjahr und 10 Anstellungsjahre erreicht hat und wenn die Anstellung an der Universität die Haupterwerbstätigkeit bildet.
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| KÜNDIGUNGSFRISTEN |
Die Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag geregelt. |
| KÜNDIGUNGSGRÜNDE |
Die Universität kann nach Ablauf der Probezeit das Arbeitsverhältnis schriftlich und begründet kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Vorbehalten ist die fristlose Kündigung. Die Kündigungsgründe für Mitarbeitende mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag sind in der Personalordnung geregelt. Für Mitarbeitende mit einem privatrechtlichen Anstellungsvertrag gilt das Schweizerische Obligationenrecht. |
| KÜNDIGUNGSSCHUTZ |
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis in folgenden Fällen nicht gekündigt werden:
- während der Leistung des obligatorischen Militärdienstes;
- während unverschuldeter Krankheit oder Unfall (im 1. Dienstjahr während 90 Tagen; ab 2. Dienstjahr während 180 Tagen);
- während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft;
- während der Leistung einer Hilfsaktion im Ausland.
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| LOHNAUSWEIS GRENZGÄNGER DEUTSCHLAND |
Eine Information über die steuerliche Behandlung des Kranken- und Unfalltaggeldes sowie der Pensionskassenbeiträge für Grenzgänger aus Deutschland finden Sie hier: Merkblatt Steuern Deutschland [PDF/120KB] > |
| MUTTERSCHAFTSURLAUB |
Bei Schwangerschaft und Mutterschaft besteht Anspruch auf eine bezahlte Absenz von 16 Wochen; sie kann frühestens 2 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen. Der Vaterschaftsurlaub bei Geburt eines eigenen Kindes beträgt 5 Tage. Der Urlaub im Falle einer Adoption wird in der Personalordnung geregelt. Im Anschluss an diese Absenz haben Mutter oder Vater Anspruch auf einen unbezahlten Urlaub von maximal 16 Wochen, welcher im gegenseitigen Einvernehmen auch verlängert werden kann. Die Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung erfolgt durch die Mutter nach der Niederkunft. Das Anmeldeformular kann entweder beim Ressort Personal angefordert oder hier als PDF Dokument zum Ausdrucken:
Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung [770KB/PDF] >
Die Mitarbeiterin hat den Teil „A“ auszufüllen und zusammen mit dem Geburtenschein oder Familienbüchlein dem Ressort Personal zuzustellen.
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| NEBENTÄTIGKEITEN |
Die Ordnung über Nebentätigkeiten, Vereinbarung mit Dritten und die Verwertung von geistigem Eigentum im Rahmen der universitären Tätigkeit gilt für alle Angestellten. Nebentätigkeiten sind deklarations- bzw. bewilligungspflichtig und inForm einer Selbstdeklaration dem Rektorat jährlich mitzuteilen. Die Wegleitung für die Selbstdeklaration sowie das dafür notwendige Formular finden Sie unter
Wegleitung für die Selbstdeklaration von Nebentätigkeiten [28KB/PDF] >. |
| ÖFFENTLICHRECHTLICHES ANSTELLUNGSVERHÄLTNIS |
Das Arbeitsverhältnis sämtlicher Mitarbeitenden der Universität Basel (ausgenommen Hilfsassistierende, Volontäre, PraktikantInnen, Aushilfen und die Mitarbeitenden der klinischen Medizin) ist in der Personalordnung geregelt. Subsidiär gelten sinngemäss die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über das Arbeitsverhältnis. Vorbehalten bleiben die abweichenden Regelungen des Nationalfonds oder von Institutionen der Drittmittelfinanzierung. |
| PAUSEN |
Den Mitarbeitenden wird jeweils am Vormittag und am Nachmittag eine Pause von je 15 Minuten gewährt. Die Mittagspause hat mindestens 30 Minuten zu betragen und wird in jedem Fall als bezogen betrachtet. |
| Ordnungen und Richtlinien der Universität |
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| PENSIONIERUNG |
Die Mitarbeitenden mit einem unbefristeten Anstellungsvertrag werden im 65. Altersjahr (Männer und Frauen) pensioniert. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab 60. Altersjahr möglich. Die Mitarbeitenden mit einem befristeten Anstellungsvertrag werden im 65. Altersjahr (Männer und Frauen) pensioniert. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem 58. Altersjahr möglich |
| PERSONALDIENST |
siehe unter Ressort Personal |
| PENSIONSKASSE |
Die unbefristet Angestellten sind der Pensionskasse Basel-Stadt, die befristet Angestellten sind der Basellandschaftlichen Pensionskasse zugewiesen. Die entsprechenden Vorsorgeregelemente finden Sie im Internet.
Pensionskassenreglement Pensionskasse Basel-Stadt [PDF/2500KB]> Pensionskassenreglement Basellandschaftliche Pensionskasse [PDF/550KB]> |
| PERSONALORDNUNG |
Die Personalordnung [PDF/50KB] > |
| PRIVATRECHTLICHES ANSTELLUNGSVERHÄLTNIS |
In Einzelfällen kann die Universität privatrechtliche Arbeitsverhältnisse begründen, welche dem Schweizerischen Obligationenrecht unterstehen. Durch Drittmittel resp. Nationalfonds finanzierte Angestellte und Hilfsassistierende werden generell nach Obligationenrecht angestellt. |
| PROBEZEIT |
Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses gelten in der Regel als Probezeit. Die Probezeit kann nicht verlängert werden. |
| SEXUELLE BELÄSTIGUNG |
Jede sexuelle Belästigung ist untersagt. Betroffene richten sich bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz an die zuständigen Vertrauenspersonen.
Broschüre NEIN! Sagen [PDF/945KB] > Liste der Vertrauenspersonen [PDF/60KB] >
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| SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ |
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind ein vordringliches Anliegen der Universität Basel. Sie trifft entsprechende Vorkehrungen und fördert das Bewusstsein und die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden für die Gesundheitsvorsorge und -pflege. Die Universität Basel gewährt den Mitarbeitenden das Recht auf eine frühzeitige und umfassende Information und Anhörung hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.
Weblink: Sicherheit am Arbeistplatz (UNI-INTERN) > |
| SPESEN |
Die Mitarbeitenden haben gegen Vorlage von Belegen Anrecht auf eine Auslagenvergütung für Reisen, auswärtige Verpflegung und Unterkunft, die für die Tätigkeit der Universität notwendig sind. Speziell geregelt sind Spesenentschädigungen für Dozierende und Assistierende.
Dokument: Spesenreglement [26KB/PDF] > Formular: Spesenabrechnung [35KB/DOC] >
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| SPORT |
Mitarbeitende haben die Möglichkeit das Angebot des Uni-Sports zu nutzen. Informationen zum Angebot finden Sie unter http://www.unisport.ch |
| STELLENBESCHREIBUNG |
Beim Stellenantritt soll eine aktuelle Stellenbeschreibung vorliegen. Die Stellenbeschreibung enthält im Wesentlichen die Aufgaben und Kompetenzen des/der Stelleninhabers/ in. Eine Vorlage für eine Stellenbeschreibung finden hier:
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| TEUERUNG |
Grundsätzlich erfolgt eine jährliche Anpassung des Gehalts an die Teuerung. Der Universitätsrat kann in begründeten Fällen von der Anpassung an die Teuerung absehen. |
| ÜBERSTUNDENARBEIT |
Angeordnete oder bewilligte Überstundenarbeit soll mit Freizeit von gleicher Dauer kompensiert werden. Ist die Kompensation in Ausnahmefällen aus betrieblichen Gründen nicht möglich, erfolgt eine Entschädigung ohne Zuschlag. Erfolgt die Anordnung nicht mind. 3 Arbeitstage im Voraus, so ist ein Zeit- resp. Geldzuschlag in Höhe von 25% auszurichten. Mitarbeitende des Lehrkörpers und in mittleren und höheren Kaderfunktionen können keine Überstunden geltend machen. |
| ÜBERTRITT IN DIE KRANKENTAGGELD EINZELVERSICHERUNG |
Jede in der Schweiz wohnhafte versicherte Person kann vom Zeitpunkt an, ab dem sie aus dem Versichertenkreis der Kollektivversicherung ausscheidet, der Versicherungsvertrag erlischt oder sie als arbeitslose Person im Sinne des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung gilt, innert 90 Tagen in die Einzelversicherung übertreten. Das Übertrittsrecht ist innert 90 Tagen nach dem Ausscheiden aus der Kollektivversicherung schriftlich (ohne Gesundheitsprüfung) bei der AXA Winterthur geltend zu machen. |
| UNBEZAHLTER URLAUB |
Für die Bewilligung von unbezahltem Urlaub sind die Gliederungseinheiten verantwortlich. Es erfolgt eine entsprechende Lohnkürzung und eine Kürzung des 13. Monatsgehaltes, jeweils pro rata temporis. Bei einem unbezahlten Urlaub von mehr als einem Monat sind die Versicherungs-möglichkeiten mit dem Ressort Personal abzusprechen. Die Nichtberufsunfallversicherung endet am 30. Urlaubstag. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung bis zu 180 Tage unter Leistung einer Prämie von Fr. 25.-- pro Monat. Die Unterlagen können beim Ressort Personal bezogen werden. Die Prämie für die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse kann bei unbezahltem Urlaub von mehr als 1 Monat durch den Mitarbeitenden übernommen werden. Bezieht der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin einen unbezahlten Ur-laub, so werden die Familienzulagen nach Antritt des Urlaubs noch während des laufenden Monats und der drei darauf folgenden Monate ausgerichtet. Nach einem Unterbruch besteht der Anspruch auf Familienzulagen und Unter-haltszulagen ab dem Tag, an dem die Arbeit wieder aufgenommen wird. Bei einem unbezahlten Urlaub von mehr als einem Monat wird der Ferienanspruch ab dem ersten Monat gekürzt |
| UNFALLVERSICHERUNG UND UNFALLZUSATZVERSICHERUNG |
Mitarbeitende mit einem Wochenpensum unter 8 Stunden sind nur gegen Betriebsunfälle (wobei Unfälle auf dem Ar-beitsweg als Betriebsunfälle gelten) versichert und müssen sich selber gegen Nichtbetriebsunfälle versichern, sofern sie nicht anderweitig bereits versichert sind. Mitarbeitende mit einem Wochenpensum von 8 und mehr Stunden sind gegen die Folgen von Betriebs- und Nichtbetriebsunfällen versichert. Die Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung besteht bei der
Basler Versicherung Police N.25/2.381.311-8 Hotline: 00800 24 800 800
Leistungen der Unfall-Zusatzversicherung (Basler Versicherung): Bei Spitalaufenthalt infolge Unfalls sind alle Mitarbeitenden bei der Basler Versicherung privat (1. Klasse) versichert. Die Kapitalabfindung bei Tod beträgt Fr. 40‘000, bei Invalidität Fr. 80‘000. Die Prämie der Betriebsunfallversicherung sowie die Prämien für die Unfall-Zusatzversicherung gehen voll zu Lasten der Universität. Die Nichtbetriebsunfallversicherung tragen die Mitarbeitenden zu einem Drittel. Sonderrisiken infolge Grobfahrlässigkeit, aussergewöhnlichen Gefahren oder Wagnissen sind ohne Leistungskürzung versichert. Betriebs- sowie Nichtbetriebsunfälle sind dem Ressort Personal unverzüglich zu melden. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallzusatz-Versicherung können Sie hier konsultieren: Allgemeine Versicherungsbedingungen für Unfallzusatzversicherung [PDF/46KB] >
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| UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK |
Die Angebote der Universitätsbibliothek können von allen Uni-Mitarbeitenden kostenfrei genutzt werden. Der Mitarbeitendenausweis gilt automatisch auch als Bibliotheksausweis in der UB und im gesamten Informationsverbund Basel/Bern. Nebst Bücher- und DVD-Ausleihen umfasst das Angebot auch den Zugriff auf sämtliche Online-Datenbanken und elektronischen Medien sowie die Teilnahme an Schulungen, Führungen und Veranstaltungen. Das Gesamtangebot finden Sie unter www.ub.unibas.ch |
| UNTERHALTSZULAGE |
Der Anspruch auf eine Unterhaltszulage haben nur Mitarbeitende, für die gemäss Entscheid einer Familienausgleichskasse (FAK) eine Familienzulage zusteht. Eine Unterhaltszulage ist durch den Mitarbeitenden bei der Universität Basel zu beantragen. Antragsformular für Unterhaltszulage [PDF/256KB] >
Unterhaltszulagen (Stand 2013): bei einer Kinderzulage Fr. 412.65 pro Monat bei zwei Kinderzulagen Fr. 504.75 pro Monat bei drei Kinderzulagen Fr. 540.15 pro Monat bei vier und mehr Kinderzulagen Fr. 568.25 pro Monat
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| VERGÜNSTIGUNGEN UND VERPFLEGUNG |
Mit dem Mitarbeitendenausweis haben Sie die Möglichkeit sich an den SV-Standorten (Mensa, Kollegiengebäude, Biozentrum, Physik, Jakob Burckhardt-Haus, Universitätsbibliothek) zum Mitarbeitenden-Tarif zu verpflegen. Zudem ist in die Karte ein Chip eingelassen, der es erlaubt, Geld aufzuladen, um sich auch im Personalrestaurant («Centro») und der Cafeteria («Centrino») des Universitätsspitals bargeldlos zu einem vergünstigten Tarif verpflegen zu können. Im Weiteren profitieren Sie bei der Basler Kantonalbank von einer kostenlosen Kontoführung. Mobility Car Sharing bietet für Mitarbeitende der Universität eine vergünstigte Mitgliedschaft an. Vergünstigungen für Mitarbeitende >
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| VERSCHWIEGENHEIT |
Die Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Tatsachen, die ihrer Natur nach oder gemäss besonderer Vorschrift geheim zuhalten sind und die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit erfahren. |
| WEITERBILDUNG |
Die Richtlinien für die Weiterbildung finden Sie hier: Richtlinien für Aus- und Weiterbildung [PDF/37KB] > Das aktuelle Weiterbildungsangebot finden Sie unter: www.fortbildung.unibas.ch |
| ZEUGNIS |
Die Mitarbeitenden haben beim Austritt ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses ist vor dem Austritt auszuhändigen. Die Mitarbeitenden erhalten auf Verlangen jederzeit ein Zwischenzeugnis. Der Leitfaden für die Erstellung von Arbeitszeugnissen können Mitarbeitende mit Führungsfunktion beim Ressort Personal anfordern. |