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Familienzulage
Die Familienzulage ist ab 1.1.2011 bei der Familienaus-gleichskasse (FAK) zu beantragen. Das dafür notwendige Antragsformular ist unter www.ausgleichskasse-bs.ch zu finden. Das Formular ist ausgefüllt samt den erforderlichen Beilagen an ihre Ansprechperson beim Personaldienst der Universität Basel zu senden. Die Familienausgleichskasse entscheidet abschliessend über die Auszahlung einer Familienzulage aufgrund der eingereichten Unterlagen. Die Aus-zahlung der Familienzulagen erfolgt durch die Universität.
Familienzulage (Stand 2011): bis Alter 16 (nicht in Ausbildung) Fr. 200.00 p. Mt pro Kind bei Alter 16 bis 25 (in Ausbildung, ohne Verdienst) Fr. 250.00 p. Mt. pro Kind
Unterhaltszulagen Der Anspruch auf eine Unterhaltszulage haben nur Mitarbeitende, für die gemäss Entscheid einer Familienausgleichskasse (FAK) eine Familienzulage zusteht. Eine Unterhaltszulage ist durch den Mitarbeitenden bei der Universität Basel zu beantragen. Antragsformular für Unterhaltszulage [PDF/256KB] >
Unterhaltszulagen (Stand 2013): bei einer Kinderzulage Fr. 412.65 pro Monat bei zwei Kinderzulagen Fr. 504.75 pro Monat bei drei Kinderzulagen Fr. 540.15 pro Monat bei vier und mehr Kinderzulagen Fr. 568.25 pro Monat
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