Ethikkommission der Universität Basel
Zweck
Die Universitäre Ethikkommission (UEK) ist eine ständige Kommission der Regenz mit dem Auftrag, die Prinzipien der Forschungsethik an der Universität Basel optimal zu gewährleisten.
Die UEK ist weisungsunabhängig. Sie beachtet die externen und internen Regelungen sowie die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis des jeweiligen Fachgebiets.
Aufgaben und Geltungsbereich
Die UEK berät auf Antrag das Rektorat in Bezug auf ethische Sachverhalte und vertritt die Universität in Bezug auf ethische Fragen gegenüber der Öffentlichkeit. Darüber hinaus beurteilt die UEK auf Anfragen der Forschenden die ethische Vertretbarkeit von Forschungsvorhaben an der Universität Basel.
Die UEK berät auf Anfragen der Forschenden die ethische Vertretbarkeit von Forschungsvorhaben, die nicht in den Geltungsbereich des Humanforschungsgesetzes (HFG) fallen, wie beispielsweise:
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Umfragen, Interviews, Fokusgruppen mit minderjährigen, vulnerablen oder urteilsunfähigen Personen
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Bearbeitung von nicht anonymisierten Personenbezogenen Daten
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Bearbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Bearbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung (siehe > Art. 9, DSVGO)
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Forschung mit potenziellen Nachteilen bzw. Risiken für die Teilnehmenden oder Dritte;
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Forschungsvorhaben, aus denen Technologien oder Knowhow hervorgehen könnten, die für den militärischen Einsatz genutzt oder für terroristische Zwecke missbraucht werden könnten (Dual-Use-Forschung)
Nachträgliche forschungsethische Begutachtungen
Die UEK stellt keine nachträglichen Begutachtungen für Forschungsprojekte aus, die mit Datenerhebung begonnen haben. Auf Anfragen der Forschenden kann die UEK eine inhaltliche Empfehlung schreiben.
Geschäftsführung Dr. Isabelle Wienand
UEK Sitzungstermine 2024
18.01.2024
18.04.2024
06.06.2024
12.09.2024
21.11.2024
UEK Reglement und Richtlinien
Ethics Self-Assessment und UEK Ethikantragsdossier
Ist Ihr Forschungsprojekt ethisch sensitiv? Bewilligungspflichtig? Wissen Sies nicht? Finden Sie es heraus, indem Sie das Ethics Self-Assessment Tool ausfüllen!
Wenn Sie eine Bewilligung von der UEK brauchen, schicken Sie bitte Ihr ethikantrasdossier (siehe infra) an uek@unibas.ch mindestens sechs Wochen vor der jeweiligen UEK Sitzung (siehe Sitzungstermine supra). Das gesamte Bewilligungsverfahren dauert ca. 7-8 Wochen - wenn es keine größeren Fragen und Auflagen gibt.
Links & Downloads
- Forschungsethik in der Schweiz: Bewilligungspflicht und Empfehlungen
- Mitglieder der Ethikkommission
- Ethikkommission der Fakultät für Psychologie an der Universität Basel
- Klinische Ethik am Universitätsspital Basel
- Datenschutz Universität Basel
- Research Data Management-Network Universität Basel
- Bundesgesetz über die Forschung am Menschen / Humanforschungsgesetz (HFG)
- Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (EKNZ)
- Swissethics – Schweizerische Vereinigung der Forschungsethikkommissionen
- Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK)
- SAMW Zentrale Ethikkommission (ZEK)
- Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG)