Fristen Belegen
Das Belegen der Lehrveranstaltungen ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Leistungsüberprüfungen und somit für den Erwerb von Kreditpunkten. Es gelten hierfür Fristen.
An der Universität Basel besteht für Studierende die Pflicht, sämtliche Lehrveranstaltungen, die sie besuchen möchten, zu belegen (siehe § 26 der Studierendenordnung). Dies gilt auch für Doktorierende, die Lehrveranstaltungen an der Universität Basel besuchen.
Das Belegen von Lehrveranstaltungen für das Frühjahrsemester 2025 kann ab dem 1. Januar bis zum 17. März 2025 vorgenommen werden.
Weitere Informationen unter: Belegen