Technologietransfer
Unitectra – Patente, Lizenzen und Forschungsverträge
Unitectra unterstützt die Universität und ihre Forschenden bei der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen. Dies umfasst insbesondere:
- Evaluation von Erfindungen
- Schutz und Management von geistigem Eigentum (vor allem Patente)
- Aushandeln von Lizenzen mit Umsetzungspartnern (bestehende Firmen oder neu gegründete Spin-off-Unternehmen)
Ausserdem unterstützt Unitectra die Forschenden beim Aushandeln von Forschungsverträgen mit Partnern aus dem privaten und öffentlichen Bereich. Unitectra ist dabei für die Medizinische und die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät sowie die Fakultät für Psychologie zuständig. Um Forschungsverträge der anderen Fakultäten kümmert sich der Rechtsdienst.
Unitectra ist eine gemeinsame Organisation der Universitäten Basel, Bern und Zürich.
Kontakt: mail@unitectra.ch
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FAQ – Technologietransfer
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Wer berät bei Fragen zu Patenten, Verträgen und Kooperationen mit Wirtschaftspartnern?
Die für die Universitäten Basel, Bern und Zürich tätige Technologietransfer-Organisation Unitectra berät Sie bei Fragen zur wirtschaftlichen Umsetzung von Forschungsresultaten (Patentierung, Lizenzierung), bei der Gründungen von Spin-off-Unternehmen sowie beim Aushandeln von Forschungsverträgen.
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Was ist ein Patent?
Mit einem Patent kann eine Erfindung während 20 Jahren geschützt werden. Erfindungen, welche für die wirtschaftliche Umsetzung einen hohen Investitionsbedarf benötigen, müssen praktisch ausnahmslos patentiert sein, damit sie für einen Industriepartner interessant sind. Eine Erfindung ist dann patentierbar, wenn sie neu ist, wenn sie eine eigenständige und deutliche Weiterentwicklung darstellt und wenn sie technisch anwendbar ist. Wenn Sie eine Erfindung gemacht haben, kontaktieren Sie am besten so schnell wie möglich Unitectra.
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Wann schliesst man einen Lizenzvertrag ab?
An der Universität erarbeitetes geistiges Eigentum gehört der Universität. Mit einem Lizenzvertrag wird einer anderen Partei erlaubt, dieses unter festgelegten Bedingungen und gegen Bezahlung entsprechender Lizenzgebühren kommerziell zu nutzen. Die Universität bleibt jedoch Eigentümerin des geistigen Eigentums. Unitectra unterstützt Sie bei der Ausarbeitung und dem Aushandeln entsprechender Lizenzverträge.
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Warum schliesst man bei einer Forschungskooperation einen Vertrag ab?
In einem Vertrag über eine Forschungskooperation werden Rechte und Pflichten der beteiligten Partner festgelegt. Dies ist vor allem wichtig, wenn einer der Partner aus der Privatwirtschaft kommt und damit naturgemäss etwas anders gelagerte Interessen als der akademische Partner hat. Wichtig ist in jedem Fall, dass Forschungs- und Publikationsfreiheit nicht tangiert werden. Publikationen können für kurze Zeit verzögert werden, wenn es gilt, interessante Resultate patentrechtlich zu schützen. Unitectra unterstützt Sie bezüglich Vertragsentwurf und Verhandlungen mit Wirtschaftspartnern.
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