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Sexuelle Belästigung

Die Universität Basel duldet keine sexuelle Belästigung.

Sexual Harassment Awareness Day

Im Rahmen der Sexual Harassment Awareness Days wurde am 23. März 2023 schweizweit sexualisierte Gewalt im Hochschulbereich thematisiert. Die Universität Basel nahm an diesem nationalen Aktionstag teil.

Der nächste Sexual Harassment Awareness Day findet am 25. April 2024 statt.

Was ist sexuelle Belästigung?

  • Definition

    "Als sexuelle Belästigung gilt jede die Persönlichkeit verletzende Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, insbesondere:

    • sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die gesetzlich unter Strafe stehen;

    • unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche, unabhängig davon, ob diese mit dem Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen verbunden sind oder nicht;

    • unerwünschte Körperkontakte, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, aufdringliches Verhalten;

    • anzügliche Äusserungen, insbesondere über Aussehen und körperliche Eigenschaften;

    • das absichtliche sowie nicht absichtliche Zeigen und Verbreiten von pornografischem Material gegen den Willen der empfangenden Person." (Reglement Persönliche Integrität, Basel)

    Sexuelle Belästigung ist nach dem Gleichstellungsgesetz und nach dem Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität an der Universität Basel verboten. Schwerwiegende Tatbestände wie körperliche Übergriffe, Nötigung oder Vergewaltigung sind zudem strafrechtlich relevant.

  • Was kann ich tun, wenn ich belästigt werde?

    Haben Sie den Mut, ‹nein› zu sagen, wenn Sie sich sexuell belästigt fühlen! Egal, ob gegenüber Vorgesetzten, Dozierenden, Kolleg*innen oder Mitstudierenden – Sie haben das Recht dazu. Denn es geht um den Respekt Ihrer persönlichen Grenzen, um Ihren Schutz am Arbeits- und Studienplatz. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unerwünschtes Verhalten zu wehren. In unseren Wen Do-Kursen können Sie Strategien erlernen, um Ihre Grenzen effektiv zu setzen und sich zu wehren.

    • Direkte Reaktion
      Teilen Sie der belästigenden Person oder den Personen sofort und unmissverständlich mit, dass ihr Verhalten unerwünscht ist. Je länger Sie mit einer Reaktion warten, umso schwieriger wird es. Fühlen Sie sich nicht ernst genommen, weisen Sie darauf hin, dass Sie die Anlaufstellen kontaktieren werden.
       
    • Reaktion im Nachklang
      Möchten Sie den Weg der direkten Konfrontation umgehen, benennen Sie schriftlich, was Sie stört und fordern Sie, dass das belästigende Verhalten eingestellt wird.
       
    • Dokumentation der Ereignisse
      Notieren Sie, was sich ereignet hat. Dazu zählen belästigende Person/en, Datum, Zeit, Ort, Art der Belästigung, was Sie unternommen haben, allfällige Zeug*innen. Speichern Sie belästigende Mails oder Textnachrichten. Erstellen Sie Screenshots.
       
    • Verbündete suchen
      Teilen Sie sich Personen mit, denen Sie vertrauen. Sprechen Sie mit Ihrem Umfeld. Vielleicht können Sie gemeinsam mit anderen reagieren und wurden nicht als einzige Person belästigt.
       
    • Hilfe in Anspruch nehmen
      Wenden Sie sich an die Anlaufstellen der Universität Basel. Sie behandeln Ihr Anliegen vertraulich und unterstützen Sie bei weiteren Schritten und Gesprächen.
  • Was kann ich tun, wenn ich sexuelle Belästigung beobachte?

    Als beobachtende Person können Sie der belästigten Person viel Leid ersparen. Schauen Sie nicht weg, zeigen Sie Zivilcourage – die Universität zählt auf Mitarbeitende und Studierende, die sich für ein respektvolles Miteinander am Arbeitsplatz oder im Studium einsetzen.

    • Direkte Situation
      Lachen Sie nicht mit, wenn sexistische Sprüche gemacht werden. Stehen Sie für ein respektvolles Miteinander ein – machen Sie belästigende Personen darauf aufmerksam, dass ein solches Verhalten Grenzen überschreitet.
       
    • Kollegiales Verhalten gegenüber Betroffenen
      Sprechen Sie mit betroffenen Personen, wenn Sie den Eindruck haben, dass diese belästigt werden. Machen Sie auf die Anlaufstellen aufmerksam und bieten Sie gegebenenfalls Unterstützung an. Dies könnte beispielsweise eine Begleitung zu Besprechungen mit Vorgesetzten beinhalten.
       
    • Möglichkeiten im Team oder im weiteren Umfeld
      Informieren Sie Vorgesetzte oder Dozentin*innen über bedenkliche Situationen. Unternehmen Sie jedoch ohne Zustimmung der betroffenen Person keine weiteren Schritte.
  • Was kann ich tun, wenn ich als dozierende oder vorgesetzte Person sexueller Belästigung präventiv begegnen möchte?

    Als Person mit Führungsaufgaben sind Sie als Vertretung Ihrer Arbeitgeberin, der Universität Basel, nach dem Gleichstellungsgesetz verpflichtet, für ein belästigungsfreies Arbeits- und Studienklima zu sorgen. Prävention und eine Kultur des offenen, respektvollen und wertschätzenden Umgangs sind effektive Mittel, um ein belästigungsfreies Klima zu gewährleisten.

    • Zeichen setzen
      Seien Sie selber gutes Vorbild für einen respektvollen Umgang im Team und im Seminarraum. Sprechen Sie das Thema an und beziehen Sie aktiv Stellung: Betonen Sie, dass an der Universität Basel ein offener und respektvoller Umgang herrscht und dass sexuelle Belästigung keinesfalls toleriert wird. Weisen Sie auf die Anlaufstellen hin oder bieten Sie sich für ein vertrauliches Gespräch an.
       
    • Sensibilisierung, Information, Teambildung
      Machen Sie durch Verlinkung zu den entsprechenden Webseiten der Universität in Ihrem Umfeld auf das Thema und die Angebote aufmerksam. Kontaktieren Sie die Anlaufstellen, wenn Sie dazu orientiert werden wollen und fragen Sie nach spezifischen Trainings und Workshops.
       
    • Holen Sie Unterstützung
      Wenden Sie sich bei Bedarf an die Koordinationsstelle Persönliche Integrität oder für ein Führungscoaching an das Team Leadership & Development.
  • Was kann ich tun, wenn ich als dozierende oder vorgesetzte Person mit Vorfällen konfrontiert werde?

    Als Person mit Führungsaufgaben befinden Sie sich in einem anspruchsvollen Balanceakt: Einerseits besteht Schutzpflicht gegenüber der belästigten Person, andererseits Wahrung der Unschuldsvermutung gegenüber der von dem Belästigungsvorwurf betroffenen Person. Hinzu kommt oft, dass die direkten Vorgesetzten meist spät von konkreten Vorfällen erfahren, dann jedoch rasch handeln müssen.

    • Angemessenes Verhalten
      Stoppen Sie offensichtliche Belästigungen in Ihrem Umfeld sofort. Wenn Sie Hinweise auf Belästigungen erhalten, nehmen Sie das Problem ernst. Machen Sie sich unverzüglich ein Bild der Situation. Bleiben Sie vorerst neutral.
       
    • Unterstützung in Anspruch nehmen
      Nutzen Sie die vertrauliche Unterstützung der Koordinationsstelle Persönliche Integrität. Zögern Sie nicht, diese ins Boot zu holen, wenn Sie Unstimmigkeiten bemerken und Sie sich über Ihre Handlungsspielräume und Verantwortlichkeiten klar werden wollen.
  • Was kann ich tun, wenn ich das Gefühl habe, eine Grenze überschritten zu haben oder dessen beschuldigt werde?

    Wurden Sie damit konfrontiert, dass Sie Grenzen anderer nicht respektiert haben? Sind Sie sich nicht ganz sicher, ob Sie sich angemessen verhalten haben? Sexuelle Belästigung hat gravierende Folgen für alle involvierten Personen. Eine Reflexion über das eigene Tun und die Wirkung lohnt sich in jedem Fall.

    • Eigenes Verhalten reflektieren
      Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Verhalten als Belästigung wahrgenommen werden könnte, fragen Sie sich, ob Sie sich selbst oder eine Ihnen nahestehende Person in einer ähnlichen Situation sehen möchten. Tauschen Sie sich mit Personen aus, denen Sie vertrauen.
       
    • Umgang miteinander
      Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Grenze im Miteinander ungewollt überschritten haben, sprechen Sie Ihr Gegenüber an. Entschuldigen Sie sich bei der Person.
       
    • Unterstützung finden
      Fassen Sie den Mut, Ihr Verhalten zu reflektieren und Fehlverhalten anzusprechen. Die Anlaufstellen agieren vertraulich und können Ihnen Unterstützungsangebote vermitteln.
       
    • Rechte des Opfers
      Akzeptieren Sie, dass das Opfer das Recht hat, sich zu wehren. Setzen Sie die Person nicht unter Druck.

Im Falle von sexueller Belästigung führt eine unabhängige Untersuchungsperson ein Untersuchungverfahren durch, das der Abklärung und Ermittlung des rechtserheblichen Sachverhalts gilt. Sie schliesst die Untersuchung mit einem Bericht zuhanden des Rektorats ab, der die Darstellung des Sachverhalts, die Untersuchungshandlungen sowie das Ergebnis der Untersuchung beinhaltet.

Die untersuchende Person ist lic. iur., Advokatin Yvonne Pieles, burckhardt AG.

 

Sie benötigen Beratung und Unterstützung?
Kontaktieren Sie Dr. Cora Wagner, Koordinatorin Personal Integrity.

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