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Rechtswissenschaft - ausserfakultäres Bachelorstudienfach Degree: Bachelor

Recht ist allgegenwärtig. Wir begegnen rechtlichen Zusammenhängen jeden Tag in den Medien, in der Politik, in der Wirtschaft und nicht zuletzt in unserem Alltag. Gesetze und Verordnungen ermöglichen es, unser Umfeld rechtlich zu gestalten, Konflikten vorzubeugen und Streitfälle zu lösen. Die Rechtswissenschaft widmet sich den Verhaltensnormen, welche die zwischenmenschlichen und zwischenstaatlichen Beziehungen regeln und die mit hoheitlicher Gewalt durchgesetzt werden können.

Rechtswissenschaften

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Einzelpersonen, hier geht es zum Beispiel um Verträge, um familien- oder erbrechtliche Fragen. Das Öffentliche Recht umfasst staatliche Strukturen, Aufgaben und Verfahren sowie unsere Rechte und Pflichten gegenüber dem Staat und umgekehrt. Das Strafrecht greift ein, wenn Menschen einander oder dem Staat Schaden zufügen. Wichtig ist auch das Prozessrecht und nicht zu vergessen sind das Völker- und Europarecht.

Studienaufbau

Der Bachelor ist der erste Studienabschluss vor dem Master. Er umfasst insgesamt 180 Kreditpunkte (KP). Das ausserfakultäre Studienfach Rechtswissenschaft (75 KP) wird zusammen  mit einem zweiten Phil.-Hist. Studienfach zu ebenfalls 75 KP und einem freien Wahlbereich (30 KP) studiert oder als Zweitfach zu Sportwissenschaft (105 KP) studiert.
Ein Kreditpunkt (KP) ECTS entspricht ungefähr 30 Arbeitsstunden.

Bachelor of Arts (120 KP)
Fach
aus Phil.-Hist. Fakultät
75 KP
Rechtswissenschaft (ausserfakultär)
75 KP
freier Wahl-
bereich
30 KP
Zwei Studienfächer

Fächerkombination

Das ausserfakultäre Studienfach Rechtswissenschaft wird auf Bachelor- wie Masterstufe in Kombination mit einem zweiten Studienfach aus der Phil.-Hist. Fakultät (siehe Studienangebote | Philosophisch-Historische Fakultät) und einem freien Wahlbereich studiert.

Der freie Wahlbereich besteht aus wählbaren Modulen, die zur Vertiefung in den Studienfächern, zum Einblick in andere von der Universität Basel angebotene Studienfächer oder zum Erwerb von Sprachkompetenzen einsetzbar sind. Es können dabei auch Zertifizierungen oder Vertiefungsausweise separat ausgewiesen werden, falls thematisch zusammenhängende Studienleistungen im Umfang von mindestens 24 KP absolviert worden sind.

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