Es ist die erklärte Absicht von EUCOR, die gegenseitige Anrechnung von Studienleistungen zu fördern und zu erleichtern. Das EUCOR-Testat bildet die Grundlage für die Anerkennung der Studienleistungen. Es muss sowohl von der Heim- als auch von der Gastuniversität ausgefüllt werden. Testatblätter sind bei den jeweiligen Studierendensekretariaten erhältlich und auch online verfügbar. Die Anerkennung der Studienleistung obliegt den jeweiligen Fachbetreuer/-innen bzw. den Fakultäten.
Empfehlungen: Anrechenbarkeit von Studienleistungen vor dem Besuch der EUCOR Partneruniversität mit dem/r jeweiligen Dozierenden besprechen.