Web Corporate Design
The Web Desk is responsible for the corporate design of websites at the University of Basel. The central website of the University of Basel was updated in 2015 in terms of graphics, content and technology.
By decision of the Rectorate on 29 May 2018, a website policy was issued for the University of Basel.
Website Policy der Universität Basel (Erlass)
Die Universität Basel strebt im Sinne eines einheitlichen Aussenauftritts und dem effizienten Einsatz der Ressourcen an, Websites der Universität und ihrer Gliederungseinheiten im universitären CD/CI zu gestalten und auf einheitlichen technischen Plattformen zu realisieren. Nachdem schon Im Februar 2015 das Corporate Design der Universität Basel für die gesamte Universität für verbindlich erklärt wurde, genehmigt das Rektorat in seiner Sitzung vom 22. Mai 2018 die Website Policy vorbehältlich einer Aussprache mit in der Rektoratskonferenz. In der Sitzung vom 23.05.2018 heissen die Dekane die Policy mit einer Ergänzung zur Aktualisierung von Websites gut. Das Rektorat erlässt folgende Website Policy der Universität Basel:
1. Geltungsbereich
Die Website Policy der Universität Basel umfasst die Bereiche Corporate Design und Technologie. Sie gilt für Webauftritte
- aller Verwaltungseinheiten (Rektorat, Vizerektorate, Dienstleistungseinheiten)
- aller Gliederungseinheiten der Universität Basel (Fakultäten, Departemente, Institute).
- aller transfakultären Einheiten und Angebote inkl. NCCR
- aller Angebote der Universität Basel (wie Studiengänge/-fächer, Weiterbildungsangebote)
Folgende Ausnahmen können vor Projektbeginn beim Rektorat im Rahmen eines standardisierten Genehmigungsprozesses beantragt werden:
- Gemeinsame Webauftritte mit Partnern ausserhalb der Universität Basel, wenn der externe Partner gleichberechtigt oder im Lead ist. In diesem Fall ist ein eigenständiger, vom universitären CI/CD klar unterscheidbarer Auftritt anzustreben.
- Microsites mit eng begrenztem Thema oder temporärem Charakter
- Web-Auftritte, die grössere Flexibilität oder nicht bereit gestellte Funktionalität benötigen (z.B. Simulationen, Datenbank-Anwendungen etc. im Web) und welche daher nicht auf easyWeb realisiert werden können. Das Corporate Design der Universität muss jedoch – falls technisch ohne grösseren Programmieraufwand möglich – eingehalten werden
2. Corporate Design
Bei Webauftritten, die an das Corporate Design der Universität Basel gebunden sind, müssen folgende «Brand Identifier» nach Vorgabe eingesetzt werden:
- Brandpanel (Mint-farbener Balken) mit Universitäts-Logo und Deskriptor (Gliederungseinheit) in korrekter Vermassung
- Von Rektorat zugelassene Logos/Siegel dürfen integriert werden
- Einsatz der Corporate Farbe Mint gem. CD-Richtlinien
- Für Websites, die nicht mit easyWeb umgesetzt werden, stellt der Web Desk Templates im HTML-Format bereit.
3. Technologie
- Die IT-Services bieten den Einheiten mit easyWeb eine Plattform an, bei welcher das Corporate Design inklusive Navigation-Layout und Inhaltselemente vorgegeben ist. Die Gliederungseinheiten müssen sich lediglich um die Inhalte (Strukturen, Texte, Bilder) kümmern.
- Weitere Herausforderungen eines Webauftritts wie Design, technische Entwicklung und Wartung des Auftritts sind gewährleistet und zentral finanziert. Funktionsumfang und Bedienkonzept werden unter Einbezug der Nutzer/innen stetig weiter entwickelt.
4. Prozess
- Aufträge für neue Websites oder für ein Re-Design müssen von den Gliederungseinheiten mittels eines Antragsformulars ausgelöst und von den Geschäftsführenden der Departemente bzw. Fakultäten oder der vorgesetzten Stelle genehmigt werden.
- Ausnahmeanträge (s. Geltungsbereich) müssen die Notwendigkeit eines eigenständigen Auftritts schriftlich begründen. Die nachhaltige Finanzierung der Realisierung und der Wartung ist nachzuweisen sowie die Einhaltung der Nutzungsbedingungen (z.B. umgehende Beseitigung von Sicherheitslücken) zu garantieren.
- Für bereits implementierte Webseiten, die nicht dem Corporate Design der Universität gemäss Website Policy entsprechen oder eine andere Technologie verwenden, müssen nachträglich bis Ende Frühjahrsemester 2019 die Webseite umgestalten oder einen Ausnahmeantrag einreichen. Das Rektorat entscheidet im Einzelfall über eine allfällig nachträgliche Umsetzung der Website Policy.
- Webseiten der Universität Basel sind regelmässig zu aktualisieren. Veraltete Webseiten können nach zwei Jahren ohne Aktualisierung vom Web Desk gelöscht werden.