Erweiterung der Kinderbetreuung an der Universität
Die familienergänzende Kinderbetreuung für Studierende und Mitarbeitende wird um zwei Angebote erweitert. Ab November ist die Kinderkrippe auch am Samstagvormittag geöffnet. Zudem bietet die Universität neu eine kostenlose Notfallbetreuung für erkrankte Kinder an.
30. September 2021
Ab November 2021 können Eltern, die an der Universität studieren und arbeiten, ihre Kinder auch am Samstag zwischen 8.30 und 12 Uhr betreuen lassen. Damit will ihnen die Universität mehr zeitliche Flexibilität für ihre Forschung oder ihr Studium ermöglichen und sie entlasten, um dringende Angelegenheiten zu erledigen.
Das Angebot gilt in einer Testphase für Kleinkinder bis acht Jahre und richtet sich auch an Eltern, die ihre Kinder unter der Woche nicht in der Uni-Kinderkrippe betreuen lassen. Es kann nach Bedarf, einmalig oder auch unregelmässig, gebucht werden, jedoch immer nur für den gesamten Vormittag. Die Buchung einzelner Stunden sowie eine Dauerbelegung sind nicht möglich. Die Betreuung durch die qualifizierten Mitarbeitenden der Uni-Kinderkrippe kostet 45 Franken pro Vormittag. Jeden Samstag bietet die Krippe Platz für bis zu zehn Kinder.
Die Testphase beginnt am 6. November und dauert sechs Monate. Anschliessend wird über die Weiterführung des Angebots entschieden – je nachdem, wie stark es genutzt wird. Die Anmeldung ist ab sofort und bis spätestens jeweils eine Woche vor dem gewünschten Termin via unikrippe@familea.ch möglich.
Notfallbetreuung für erkrankte Kinder
Ebenfalls ab November bietet die Universität in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz SRK auch Unterstützung an, wenn ein Kind im Vorschul- oder Primarschulalter krank wird und es den Eltern nicht möglich ist zuhause zu bleiben – sei es, weil beispielsweise Prüfungen oder die Durchführung eines Experiments anstehen. Das vom SRK bereits etablierte Angebot «Hütedienst für kranke Kinder» arbeitet mit ausgebildeten und erfahrenen Betreuungspersonen zusammen, die auf Anruf innerhalb von vier Stunden zur Verfügung stehen und sich um das Kind kümmern.
Die kostenlose Notfallbetreuung richtet sich an Studierende oder angestellte Eltern, die in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau wohnen und gilt für Kinder bis 12 Jahre. Das Angebot soll keinesfalls das Recht von Mitarbeitenden auf bezahlte Absenzen während der Krankheit ihrer Kinder ersetzen. Vielmehr stellt es im Notfall eine alternative Lösung dar.