Antrag auf Beurlaubung für Studierende im Bachelor- und Masterstudium
Studierende im Bachelor- und Masterstudium, die keine Leistungen der universitären Lehre und Forschung beanspruchen und keine Kreditpunkte erwerben, können insgesamt für höchstens zwei Semester beurlaubt werden. Die Beurlaubung ist mit der Rückmeldung zu beantragen.
- Aus triftigen Gründen (insbesondere Krankheit, Schwanger- oder Elternschaft, Militärdienst, Zivildienst) können Studierende darüber hinaus für weitere Semester beurlaubt werden.
- Eine Beurlaubung im ersten Semester nach der Immatrikulation sowie während der Erstellung der Bachelor- oder Masterarbeit ist nicht möglich.
- Beurlaubte bleiben immatrikuliert und haben eine reduzierte Semestergebühr zu entrichten (zurzeit CHF 150.– plus CHF 10.– skuba-Beitrag).
- Die Beurlaubung wird im Studierendenausweis sowie in den Studienbescheinigungen vermerkt.
- Die Beurlaubung gilt für das jeweilige akademische Semester (zum Beispiel Herbstsemester 2024: 1. August 2024 bis 31. Januar 2025)
Falls Sie sich für das nächste Semester beurlauben lassen wollen, stellen Sie einen Antrag auf Beurlaubung. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihren Unibas-E-Mail-Daten in den Online Services an.
- Wählen Sie den Service «Rückmeldung».
- Aktivieren Sie die Radiobuttons «Ich reiche einen der folgenden Anträge ein» sowie «Beurlaubung» und folgen den weiteren Anweisungen. Am Ende können Sie sich ein Beiblatt ausdrucken, das Ihnen dann auch per E-Mail zugestellt wird.
- Laden Sie sich das Formular «Antrag auf Beurlaubung» von dieser Website herunter.
- Reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit dem Beiblatt, das Sie in den Online Services ausgedruckt haben, schriftlich (per E-Mail über www.unibas.ch/studseksupport oder per Post) bis zum 19. August 2024 an das Studiensekretariat ein.
- Sobald das Studiensekretariat Ihren Antrag bearbeitet hat, erhalten Sie per E-Mail eine Rechnung für die Semestergebühr (CHF 150.– plus CHF 10.– skuba-Beitrag).