Nikolaus und Bertha Burckhardt-Bürgin-Stiftung
Gemäss dem Willen der beiden Stifter «dient der Zweck der Stiftung dem Studium und der Forschung in den Wissenschaften, das heisst die Zinsen des Vermögens sollen dazu verwendet werden, begabten Studierenden aller Fakultäten Stipendien zu erteilen und Beiträge an die Forschung von Wissenschaftlern zu gewähren.» Die Stiftungsakte kann im Ressort Nachwuchsförderung eingesehen werden.
Kurzaufenthalte
Die Universität Basel und die Nikolaus und Bertha Burckhardt-Bürgin-Stiftung vergeben Beiträge an Doktorierende und Postdoktorierende. Eingeworben werden können Beiträge an einen Kurzaufenthalt an einer Forschungseinrichtung im Ausland (in begründeten Ausnahmefällen auch im Inland). Die Beiträge umfassen effektive Reisekosten, eine Pauschale für Unterkunft- und Verpflegungskosten sowie effektive Kosten für allfällige Gebühren. Es gibt ein Kostendach von CHF 5000 pro Antrag. Die Einwerbung von Matching-Funds ist möglich, sollte bei der Antragstellung deklariert werden.
Short Time Travel Grants
Die Short Time Travel Grants Beiträge richten sich an Doktorierende und Postdoktorierende aller Fakultäten, sowie der universitären und assoziierten Institute der Universität Basel, die im Rahmen eines Kurzaufenthalts an einer Forschungseinrichtung im Ausland ihre akademische Karriere voranbringen möchten.
Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der Wegleitung.
Zielgruppe
Bewerben können sich alle immatrikulierten Doktorierenden und Postdoktorierenden aller Fakultäten sowie der universitären und assoziierten Institute der Universität Basel.
Art des Aufenthaltes
- Wissenschaftliche Forschungsaufenthalte an Universitäten oder Forschungseinrichtungen
- Feldstudien und Forschungsreisen
- Sammlungs-, Archiv- oder Laboraufenthalte u.ä.
- Summer- und Winterschool (mit Fokus auf Forschung)
Dauer
Der Aufenthalt sollte min. 4 bis max. 20 Wochen dauern.
Eingabetermine
15. Februar und 15. September jeweils bis 12:00 Uhr mittags (mittels Online Formular)
Beginn des Kurzaufenthalts
Der frühestmögliche Start des Kurzaufenthalts ist der 1. Juni resp. 1. Dezember
Evaluation und Entscheid
Die Evaluation der Anträge wird von den Stiftungsratsmitgliedern der Nikolaus und Bertha Burckhardt-Bürgin-Stiftung sowie externer Expert*innen durchgeführt. Das Evaluationsverfahren ist kompetitiv und erfolgt nach der Beurteilung von Mobilitätsgewinn, Person und Projekt.
Links & Downloads
Stiftungsrat (wiedergewählt für Amtsperiode 2022-2025 am 8.6.2021; Eintrag HR 2018; Mutation 30.04.2019)
Stiftungsratspräsident
Prof. Dr. Torsten Schwede
Stiftungsrätin
Prof. Dr. Gabriela Kuster Pfister
Prof. Dr. Moritz Lehmann
Prof. Dr. Rolf Dieter Stieglitz