Mobilitätsbeiträge
Die Universität Basel und der Schweizerische Nationalfonds (SNF) vergeben im Rahmen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Beiträge an junge Forschende. Eingeworben werden können Beiträge an die Lebenshaltungskosten, eine Pauschale für Reisespesen sowie für Kongresskosten.
Doc.Mobility@unibas
Doc.Mobility@unibas Beiträge richten sich an Doktorierende, die an einem Forschungsinstitut im Ausland ihr wissenschaftliches Profil verbessern möchten. Die Beiträge werden in allen Disziplinen vergeben.
- Bedingungen
Doktoranden*innen aller Fakultäten, die seit mindestens 12 Monaten als Doktorand*in immatrikuliert und nicht bereits durch den SNF gefördert sind. - Dauer
Von 6 bis 12 Monaten - Beginn der bewilligten Beiträge
Frühestens drei Monate nach dem Eingabetermin - Evaluation und Entscheid
Kommission Nachwuchsförderung der Universität Basel - Eingabetermine
1. März und 1. September
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Grundlagen
Listen und weitere Dokumente
SNF Postdoc.Mobility
SNF Postdoc.Mobility Stipendien richten sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine akademische Laufbahn in der Schweiz anstreben. Der Forschungsaufenthalt im Ausland dient der Vertiefung des Wissens, der Vergrösserung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit und der Schärfung des wissenschaftlichen Profils.
Stipendiatinnen und Stipendiaten können zudem einen Rückkehrbeitrag für die Finanzierung der ersten Forschungsperiode unmittelbar nach der Rückkehr in die Schweiz beantragen. Die Stipendien werden in allen Disziplinen erteilt.
- Bedingungen
Einreichung frühestens 9 Monate vor Erlangung des Doktorates und bis 3 Jahre danach (für Mediziner ohne MD-PhD): bis 8 Jahre nach dem Staatsexamen sowie mind. 3 Jahre klinische Erfahrung nach dem Staatsexamen)
Schweizerisches Bürgerrecht oder eine gültige Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung
Für Ausländer*innen: mindestens 2 Jahre Forschungstätigkeit in der Schweiz - Evaluation und Entscheid
Erfolgt durch den Nationalen Forschungsrat des SNF. - Dauer
Beträgt in der Regel 24 Monaten (Stipendium) bzw. 3 bis 12 Monaten (Rückkehrphase) - Eingabetermin
1. Februar und 1. August