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Datenschutzbeauftragte der Universität

Datenschutzbeauftragte_der_Universität
© New Media Center, Universität Basel

Die Universität Basel legt grossen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Personenbezogene Daten kommen an der Universität Basel in nahezu allen Bereichen vor. Datenschutz betrifft daher alle – sei es als Person, über welche Daten gesammelt und bearbeitet werden, sei es als Mitarbeitende, Studierende oder Forschende, die Daten sammeln und bearbeiten.

News

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20.02.2025
Neues Informations- und Datenschutzgesetz Basel-Stadt in Kraft

Im Januar 2025 sind das neue Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons Basel-Stadt (IDG BS) sowie die dazugehörende Informations- und Datenschutzverordnung (IDV BS) in Kraft getreten.

Die Anpassungen im kantonalen Datenschutzrecht waren erforderlich, um die Anforderungen von EU-Recht und Europarat weiterhin zu erfüllen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören insbesondere der Ausbau des präventiven Datenschutzes und der Betroffenenrechte sowie erhöhte Anforderungen an die Transparenz.

Die Datenschutzbeauftragte der Universität Basel wird in Kürze ein detailliertes Merkblatt zum revidierten IDG bereitstellen.

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10.02.2025
Love Data Week 2025 mit dem Motto: "Whose Data Is It, Anyway?"


Die diesjährige Love Data Week findet vom 10.02.-14.02.2025 unter dem Motto "Whose Data Is It, Anyway?" statt. In zahlreichen Veranstaltungen dreht sich alles um das vielschichtige Thema Forschungsdatenmanagement (FDM). Namhafte nationale und internationale Expert*innen teilen ihr Wissen und ihre Erfahrungen in Online-, Präsenz- und Hybridformaten. Auch die Universität Basel ist mit drei Beiträgen von Mitgliedern des Forschungsdatennetzwerks vertreten.

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30.01.2024
EU bestätigt: Schweiz bleibt Drittstaat mit angemessenem Datenschutzniveau


Die Europäische Kommission hat in ihrem Bericht vom 15.1.24 bekannt gegeben, dass die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Schutzniveau für Personendaten gilt. Dies bedeutet, dass der Transfer von Personendaten aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat in die Schweiz keine zusätzlichen Garantien erfordert. Der Beschluss der EU-Kommission ist auch für die Universität Basel wichtig, z.B. bei Forschung mit Bezug zu einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat.
Die Voraussetzung für den Angemessenheitsbeschluss der EU war die Anpassung von Bundesrecht (u.a. DSG) an die europäischen und internationalen Datenschutz-Reformen der letzten Jahre. Diese Anpassungen müssen auch die Kantone mit ihren individuellen Datenschutzgesetzen vornehmen. Das revidierte Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons-Basel Stadt (IDG BS), das vorrangig für die Universität Basel gilt, entspricht diesen Anforderungen und tritt demnächst in Kraft.

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