Datenschutz im Studium
Die Universität Basel legt grossen Wert auf den Schutz von personenbezogenen Daten und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Datenschutz betrifft Alle. Durch Mitarbeit und Sensibilität leisten Sie als Student*in einen Beitrag zu einem effektiven Datenschutz an der Universität Basel – vom verantwortungsbewussten Umgang mit Ihren eigenen personenbezogenen Daten (z.B. Matrikelnummer, E-Mail-Adresse, Passwörter etc.) über die Handhabung fremder personenbezogenen Daten (z.B. Bildaufnahmen, Telefonnummer etc.), bis hin zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei Seminar-, Bachelor oder Master-Arbeiten (z.B. Einwilligung bei Umfragen etc.).
Lernen Sie mit dem E-Learning-Tool die wichtigsten Grundsätze des Datenschutzes auf interaktive Weise kennen und überprüfen Sie ihr Wissen.
Besuchen Sie zudem die Website der IT-Services für nützliche Informationen, Anleitungen oder konkrete Beratung bei technischen Fragen und Problemen.
Bei Fragen rund um das Thema Datenschutz erreichen Sie das Team der Datenschutzbeauftragten jederzeit per E-Mail: datenschutz@unibas.ch
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Grundlagen für die Datenbearbeitung
Für die Bearbeitung (d.h. erheben, speichern, bekanntgeben, löschen, etc.) von personenbezogenen Daten durch die Universität als öffentlich-rechtliche Anstalt, bedarf es entweder einer gesetzlichen Grundlage (z.B. § 7 der Studierendenordnung) oder der gesetzlichen Zuweisung einer Aufgabe an die Universität, für deren Erfüllung das Bearbeiten von Personendaten notwendig ist (z.B. allgemeiner Forschungsauftrag in § 1 Universitätsstatut).
Während die gesetzliche Grundlage die generelle Bearbeitung abdeckt, bedarf es für die konkrete, auf die einzelne Person bezogene Bearbeitung, grundsätzlich einer zusätzlichen informierten Einwilligung der betroffenen Personen.
Im Weiteren darf eine Datenbearbeitung immer nur auf einen bestimmten Zweck hin erfolgen, sie muss zudem verhältnismässig sein und es gilt das Gebot der Transparenz zu befolgen. Bei Projekten mit vulnerablen Personen (z.B. Kindern) oder in speziellen Settings (z.B. anonyme Datenerhebung) gilt es zudem weitere Besonderheiten zu beachten.Mehr dazu erfahren Sie in den entsprechenden Merkblättern.
Für die Bearbeitung (d.h. erheben, speichern, bekanntgeben, löschen, etc.) von personenbezogenen Daten durch die Universität als öffentlich-rechtliche Anstalt, bedarf es entweder einer gesetzlichen Grundlage (z.B. § 7 der Studierendenordnung) oder der gesetzlichen Zuweisung einer Aufgabe an die Universität, für deren Erfüllung das Bearbeiten von Personendaten notwendig ist (z.B. allgemeiner Forschungsauftrag in § 1 Universitätsstatut).
Während die gesetzliche Grundlage die generelle Bearbeitung abdeckt, bedarf es für die konkrete, auf die einzelne Person bezogene Bearbeitung, grundsätzlich einer zusätzlichen informierten Einwilligung der betroffenen Personen.
Im Weiteren darf eine Datenbearbeitung immer nur auf einen bestimmten Zweck hin erfolgen, sie muss zudem verhältnismässig sein und es gilt das Gebot der Transparenz zu befolgen. Bei Projekten mit vulnerablen Personen (z.B. Kindern) oder in speziellen Settings (z.B. anonyme Datenerhebung) gilt es zudem weitere Besonderheiten zu beachten.Mehr dazu erfahren Sie in den entsprechenden Merkblättern.
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Datenschutzrechtliche Prüfungen
Die datenschutzrechtliche Prüfung hat zum Ziel, mögliche Risiken bereits vor der Erhebung und Bearbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. im Rahmen einer Seminar-, Bachelor oder Master-Arbeit) zu identifizieren und gegebenenfalls zu minimieren.
Im universitären Alltag sind datenschutzrechtliche Prüfungen insbesondere vor der Durchführung eines Forschungsprojektes (u.U. auch i.R.v. Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten) oder vor der Einführung eines neuen digitalen Dienstes für die Lehre, Forschung oder Administation von Relevanz. Dabei gilt es insbesondere zu eruieren, ob die Art der Daten oder deren Bearbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheit der betroffenen Personen birgt.
Erfahren Sie mehr dazu auf der Seite zur datenschutzrechtlichen Prüfung.Die datenschutzrechtliche Prüfung hat zum Ziel, mögliche Risiken bereits vor der Erhebung und Bearbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. im Rahmen einer Seminar-, Bachelor oder Master-Arbeit) zu identifizieren und gegebenenfalls zu minimieren.
Im universitären Alltag sind datenschutzrechtliche Prüfungen insbesondere vor der Durchführung eines Forschungsprojektes (u.U. auch i.R.v. Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten) oder vor der Einführung eines neuen digitalen Dienstes für die Lehre, Forschung oder Administation von Relevanz. Dabei gilt es insbesondere zu eruieren, ob die Art der Daten oder deren Bearbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheit der betroffenen Personen birgt.
Erfahren Sie mehr dazu auf der Seite zur datenschutzrechtlichen Prüfung.Links & Downloads
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E-Learning Tool zum Datenschutz
Mit Hilfe des E-Learning Tools können Sie auf abwechslungsreiche Art und Weise die Grundlagen des Datenschutzes kennenlernen und das Erlernte sogleich überprüfen.
Durch den Kurs führt Sie Herr Prof. Dr. Beat Rudin, Datenschutzbeauftragter des Kantons Basel-Stadt und Lehrbeauftragter der Universität Basel, und Frau lic. iur. Danielle Kaufmann, Datenschutzbeauftragte der Universität Basel.Mit Hilfe des E-Learning Tools können Sie auf abwechslungsreiche Art und Weise die Grundlagen des Datenschutzes kennenlernen und das Erlernte sogleich überprüfen.
Durch den Kurs führt Sie Herr Prof. Dr. Beat Rudin, Datenschutzbeauftragter des Kantons Basel-Stadt und Lehrbeauftragter der Universität Basel, und Frau lic. iur. Danielle Kaufmann, Datenschutzbeauftragte der Universität Basel.Links & Downloads