Mitbestimmung & Gruppierungen
Die Universität fördert die Bereitschaft aller ihrer Angehörigen, Verantwortung zu tragen. Sie haben einen Anspruch auf Mitbestimmung, die sie über die Gruppierungen wahrnehmen können.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppierungen beteiligen sich in verschiedenen Gremien und Kommissionen an der Behandlung der universitären Geschäfte. Zudem sind die Angehörigen der Universität in den Versammlungen der Fakultäten und Departemente vertreten.
Die Universitätsangehörigen können folgenden Gruppierungen angehören:
- Gruppierung I: Inhaberinnen und Inhaber von Professuren, Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren mit Tenure Track, Förderungsprofessorinnen und Förderungsprofessoren des SNF
- Gruppierung II: Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren ohne Tenure Track, Universitätsdozierende, Titularprofessorinnen und Titularprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Lehrverpflichtung
- Gruppierung III: Doktorierende und Postdoktorierende der Universität Basel
- Gruppierung IV: Wissenschaftliche, technische und administrative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Lehrverpflichtung
- Gruppierung V: Studierende in BA- und MA-Studiengängen