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Masterstudium direkt nach Abschluss des Bachelorstudiums

Falls Sie direkt nach dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums an der Universität Basel mit dem Masterstudium fortfahren, gehen Sie wie folgt vor.

Wichtiger Hinweis

Der Antrag auf Wechsel zu den Masterstudiengängen Sustainable Development, European Global Studies, Actuarial Science, International and Monetary Economics, Business and Technology, Economics and Public Policy, Epidemiologie, Infektionsbiologie, Religion-Wirtschaft-Politik, Interreligious Studies, Educational Sciences, Fachdidaktik, Data Science, Physics of Life und Biomedical Engineering muss mit speziellen Formularen beantragt werden, die von dieser Website heruntergeladen oder im Studiensekretariat bezogen werden können. Bei den Masterstudiengängen Epidemiologie, Infektionsbiologie und Biomedical Engineering ist der Studienbeginn ausschliesslich im Herbstsemester möglich. Der Übertritt kann daher nicht mit der Rückmeldung für das Frühjahrsemester beantragt werden.

Für diese Masterstudiengänge gilt das folgende Vorgehen:

  1. Informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen des angestrebten Masterstudiengangs. Die entsprechenden Studienordnungen finden Sie unter Studienangebot.
  2. Melden Sie sich mit Ihren Unibas-E-Mail-Daten in den Online Services an.
  3. Wählen Sie innerhalb der Rückmeldefrist den Service «Rückmeldung».
  4. Aktivieren Sie die Radiobuttons «Ich reiche einen der folgenden Anträge ein» sowie «Studiengangwechsel» und folgen den weiteren Anweisungen. Am Ende können Sie sich ein Beiblatt ausdrucken, das Ihnen dann auch per E-Mail zugestellt wird.
  5. Laden Sie sich das entsprechende Antragsformular von dieser Website herunter.
  6. Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den dort genannten Unterlagen sowie mit dem Beiblatt, das Sie in den Online Services ausgedruckt haben, schriftlich (per E-Mail über www.unibas.ch/studseksupport oder per Post) bis zum 19. August 2024 an das Studiensekretariat ein.
  7. Der Status der Bearbeitung ist in den Online Services ersichtlich.
  8. Sobald das Studiensekretariat Ihren Antrag bearbeitet hat, erhalten Sie mit der Post einen schriftlichen Bescheid sowie per E-Mail eine Rechnung für die Semestergebühr.
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