Wissenschaftliche Integrität
Die Universität Basel erwartet von ihren Forschenden ein wissenschaftlich integres Verhalten in ihrer Forschungstätigkeit. Bei Verdacht auf einen Verstoss gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind Forschende aufgefordert, mit der jeweiligen fakultären Vertrauensperson oder dem Integritätsbeauftragten Kontakt aufzunehmen.
Universitäre Regelungen und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten
Die Universität Basel hält in ihrem Code of Conduct sowie der Integritätsordnung fest, dass sie von ihren Forschenden ein integres Verhalten in ihrer Forschungstätigkeit erwartet.
Die Integritätsordnung regelt die an der Universität Basel geltenden Bestimmungen der wissenschaftlichen Integrität und der guten wissenschaftlichen Praxis im Sinne von Minimalstandards. Sie definiert mögliche Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens sowie den Ablauf des Verfahrens bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Den Bestimmungen der Integritätsordnung folgend, ernennen alle Fakultäten fakultäre Ansprechpersonen. Zu deren Aufgaben gehört die Information über das Integritätsverfahren und das Weiterleiten des Sachverhaltes sowie die Verweisung der betroffenen Person an den Integritätsbeauftragten.
Bei Verdacht auf einen Verstoss gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind Forschende aufgefordert, mit der jeweiligen fakultären Anspechperson oder direkt mit dem Integritätsbeauftragten Kontakt aufzunehmen.
Integritätsbeauftragter:
Fakultäre Ansprechpersonen:
- Theologische Fakultät:
Prof. Dr. Andreas Heuser - Juristische Fakultät:
Prof. Dr. Sabine Gless - Medizinische Fakultät:
Prof. em. Dr. Jürg Schifferli - Philosophisch-Historische Fakultät:
Prof. Dr. Alexander Honold - Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät:
Prof. Dr. Jennifer Keiser
Prof. Dr. Olivier Potterat - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät:
Prof. Dr. Georg Nöldeke
Prof. Dr. Aya Kachi - Fakultät für Psychologie:
Dr. Andrea Hans Meyer
Die Weiterentwicklung der Bestimmungen, Tätigkeiten und Prozesse der Universität Basel im Themenfeld der wissenschaftlichen Integrität wird gegenwärtig in der Forschungskommission diskutiert. Insbesondere werden allfällige Anpassungen an den 2021 erschienenen Kodex zur wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz überprüft.
Ethische Vertretbarkeit von Forschungsvorhaben und verantwortungsvolles Handeln
Die Forschenden der Universität Basel verpflichten sich auch zu einem reflektierten und verantwortungsbewussten Umgang mit ihrer Forschungstätigkeit und den darin gewonnen Erkenntnissen. Auf Anfrage der Forschenden entscheidet die Universitäre Ethikkommission über die ethische Vertretbarkeit von Forschungsvorhaben. Dabei orientiert sie sich auch an den konkreten Standards der Fachbereiche. Auf nationaler Ebene werden die Fachbereiche durch die Schweizer Akademien der Wissenschaften repräsentiert. Sie stellen den Forschenden wichtige Orientierungshilfen bei ethisch relevanten Fragestellungen zur Verfügung (Auflistung nicht abschliessend):
- Dual Use Dilemma in der biologischen Forschung
- Güterabwägung in Tierversuchsanträgen
- Chancen und Risiken des Genome Editing
- Generelle Medizin-ethische Fragestellungen
- Anwendungen der Blockchain-Technologie
- Künstliche Intelligenz, Akademien der Wissenschaften Schweiz
- Umgang mit den Herausforderungen und Sensibilitäten der Forschung in und über konfliktbetroffene Kontexte
Interessenkonflikte
In einem kompetitiven Forschungsumfeld muss zudem sichergestellt werden, dass Interessenkonflikte vermieden werden. Die Wegleitung betreffend den Ausstand in universitären Gremien findet insbesondere in Berufungs- und Findungskommissionen Anwendung. Für die Ernennung von Mitgliedern der Scientific Advisory Boards (SABs) hat das Rektorat zudem ein Merkblatt zu Merkblatt zu Interessenbindungen und Interessenkonflikten verabschiedet.
Wissenschaftliches Publizieren
Bei wissenschaftlichen Publikationen ist es wichtig, klare Regeln über die Berechtigung zur Autorschaft und die Reihenfolge der Autoren festzulegen. Diesbezüglich hält sich die Universität Basel an die Vorgaben der Akademien der Wissenschaften Schweiz, welche 2013 die Broschüre Autorschaft bei wissenschaftlichen Publikationen – Analyse und Empfehlungen publiziert hat.
Darüber hinaus erwartet die Universität Basel von ihren Angehörigen, dass bei den Adressangaben von Autoren auf wissenschaftlichen Publikationen nach Möglichkeit immer «Universität Basel» als eigenständig erkennbarer Adressbestandteil angegeben wird. Für genauere Hinweise beachten Sie bitte das Merkblatt Adressbezeichnungen.
Downloads
- Code of Conduct: Zusammenarbeitskultur und Werte an der Universität Basel (PDF, 48 KB)
- Kodex zur wissenschaftlichen Integrität, Akademien der Wissenschaften Schweiz (PDF, 949 KB)
- Wegleitung betreffend Ausstand in universitären Gremien (PDF, 150 KB)
- Merkblatt für eine Harmonisierung der Adressangaben auf wissenschaftlichen Publikationen der Universität Basel (PDF, 129 KB)
- Autorschaft bei wissenschaftlichen Publikationen, Akademien der Wissenschaften Schweiz (PDF, 214 KB)
- Scientific Advisory Boards: Merkblatt zu Interessenbindungen und Interessenkonflikten (PDF, 99 KB)