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Besetzung am Petersgraben: Strafantrag auf Räumung des Gebäudes eingereicht

Heute Mittag wurde die Liegenschaft Petersgraben 27/29 von einer Gruppe besetzt, die sich zuvor widerrechtlich in der Alten Gewerbeschule am Petersgraben 52 aufgehalten hatte. Die Universität Basel wird die wiederholte illegale Besetzung einer universitären Einrichtung nicht dulden. Sie hat bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bereits einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs sowie ein Räumungsbegehren eingereicht. Der Entscheid über den Zeitpunkt der Räumung liegt bei der Kantonspolizei Basel-Stadt.

24. Mai 2024

Sollten die Besetzerinnen und Besetzern auf andere Gebäude der Universität Basel ausweichen, wird die Universität ebenfalls unverzüglich die Räumung verlangen.

In den Gebäuden am Petersgraben befinden sich Einrichtungen der Fachbereiche Soziologie und Musikwissenschaft der Universität Basel. Die Liegenschaft Petersgraben 29 ist im Eigentum der Universität Basel, während sich die benachbarte Liegenschaft Petersgraben 27 im Eigentum des Kantons Basel-Stadt befindet. Als alleinige Mieterin und in Absprache mit Immobilien Basel-Stadt ist die Universität berechtigt, den Strafantrag zu stellen.

Die Universitätsleitung hat den Besetzenden in der vergangenen Woche ein Gesprächsangebot unterbreitet, das abgelehnt wurde. Angesichts der wiederholten illegalen Besetzungen sieht die Universität Basel die Voraussetzungen für einen Dialog mit den Besetzerinnen und Besetzern nicht gegeben. Gleichzeitig steht das Rektorat in Kontakt mit engagierten Studierenden, die sich an einem konstruktiven Diskurs beteiligen wollen.

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