Beförderungssystem
Strukturelle Professuren an der Universität Basel werden auf Ebene Assistenzprofessor*in mit Tenure Track, Associate Professor*in und «Full» Professor*in bzw. Klinische*r Professor*in besetzt. Beförderungen in die nächste Kategorie erfolgen nach angemessener Frist und erfolgreicher Evaluation. Daneben besteht die Möglichkeit für Associate und «Full» Professor*innen mit Anstellung an der Universität Basel, bei einem entsprechenden Leistungsausweis eine sogenannte «kleine Beförderung» zu beantragen. Diese entspricht einer Erhöhung der Lohnklasse.
Die Prozesse und Richtlinien der Beförderungen richten sich nach der Ordnung für das Wissenschaftliche Personal sowie den Richtlinien für Beförderungen an der Universität Basel.
Fristen
Der Zeitpunkt und Zeitrahmen der Evaluation wird in Absprache mit den Betroffenen und dem Departement bzw. dem Fachbereich festgelegt. Abhängig von der Art der Beförderung gelten unterschiedliche Fristen vor Anstossen des Evaluationsprozesses. Diese sind in der Ordnung für das Wissenschaftliche Personal geregelt und werden in den Richtlinien für Beförderungen erläutert.
Evaluationsverfahren
Bei Beförderungen mit Kategorienwechsel wird durch die Fakultätsleitung eine Evaluationskommission ernannt, welche das Evaluationsverfahren leitet und anhand von der Fakultät festgelegten Bewertungskriterien die Leistungen der Professorin bzw. des Professors in den Bereichen Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung, Persönlichkeit, akademische Selbstverwaltung und Dienstleistung überprüft. Dazu holt die Kommission insbesondere auch externe Gutachten sowie Stellungnahmen der Studierenden ein. Die Resultate der Evaluation werden in einem Bericht festgehalten, der von der Fakultätsversammlung oder dem Fakultätsausschuss verabschiedet wird. Nach der Behandlung des Evaluationsberichts im Rektorat entscheidet der Universitätsrat abschliessend über die Beförderung. Bei klinischen Professuren wird das Beförderungsgesuch vorgängig durch das Koordinationsgremium Medizin (KOG) behandelt.
Vereinfachtes Verfahren
Bei sogenannten «kleinen Beförderungen» kommt ein vereinfachtes Evaluationsverfahren zum Zug. Dabei wird die Beurteilung des Leistungsausweises der Professorin bzw. des Professors durch das Dekanat vorgenommen und bei positiver Prüfung dem Rektorat ein Beförderungsantrag übermittelt. Dieses nimmt den Antrag zur Kenntnis und entscheidet abschliessend über die Beförderung.
Links & Downloads
- Ordnung für das Wissenschaftliche Personal an der Universität Basel (PDF, 84 KB)
- Richtlinien für Beförderungen an der Universität Basel (im Intranet, nur für Mitarbeitende mit Login)
- Evaluationsprozess für Beförderungen: Unterlagen (im Intranet, nur für Mitarbeitende mit Login)
- Leistungsüberprüfung für kleine Beförderungen: Unterlagen (im Intranet, nur für Mitarbeitende mit Login)