Emeritierung
Mit dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters werden Professor*innen an der Universität Basel emeritiert. Sie werden damit von ihren Lehrverpflichtungen und akademischen Aufgaben befreit, bleiben der Universität Basel aber weiterhin eng verbunden. Nachfolgend sind zentrale Informationen rund um das Thema der Emeritierung von strukturellen Professuren zusammengefasst.
Grundlagen
Die Grundlagen der Pensionierung bzw. der Emeritierung von Professor*innen an der Universität Basel sind in der Personalordnung und der Ordnung für das Wissenschaftliche Personal geregelt. Das Generalsekretariat hat zudem auf dem Intranet der Universität weiterführende Informationen zu universitäts-internen Prozessen und Ansprechpersonen bei Rücktritten und Emeritierungen publiziert.
Professor*innen sind berechtigt, ihren Titel auch nach dem Erreichen des Pensionsalters zu führen («Prof. emerita» / «Prof. emeritus», bzw. «Prof. em.») – dies schliesst ebenfalls Titularprofessor*innen ein, welche bis zum Erreichen des Pensionsalters aktiv in der Lehre engagiert waren.
Rücktritt
Das ordentliche Rücktrittsalter an der Universität Basel beträgt 65 Jahre. Um den Lehrbetrieb der Universität sicherstellen zu können, erfolgt der Austritt von Professor*innen in der Regel am Ende des Semesters, in dem das Rücktrittsalter erreicht wurde. Ein frühzeitiger Rücktritt ist auf Veranlassung der Professorin bzw. des Professors ab Vollendung des 58. Altersjahres möglich. Ein allfällig frühzeitiger Rücktritt erfolgt unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Als Mitarbeitende der Universität können Professor*innen einen Aufschub des Rücktritts um bis zu zwei Jahre, also bis Alter 67, beantragen. Ein entsprechender Antrag ist mindestens zwei Jahre vor dem ordentlichen Rücktritt mit dem Departement bzw. der Fakultät abzustimmen und beim Rektorat einzureichen.
Frühzeitige Rücktritte und Aufschübe der Rücktritte von Universitätsangehörigen mit einer Anstellung ausserhalb der Universität (z. B. an einem universitären Spital oder einem assoziierten Institut) richten sich nach den Bestimmungen der Anstellungsinstanz und sind bei dieser zu beantragen.
Fragen bezüglich der Weiterführung von universitären Anstellungen nach der Emeritierung sowie bezüglich des Zugriffs auf verbliebene Restmittel aus Drittmitteleinwerbungen sind frühzeitig mit der Geschäftsführung des Departements bzw. der Fakultät zu klären.
Die Archivierung von Forschungsdaten richtet sich nach den Vorgaben des Research Data Management der Universität. Administrative Unterlagen werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist beim Aktenbildner dem Staatsarchiv Basel-Stadt angeboten; hierfür gibt es bewährte Verfahren über die Fakultäten, Dekanate und Fachbereiche. Bei der Prüfung der Übergabe von weiteren Unterlagen an das Staatsarchiv oder die Abteilung Handschriften und Nachlässe der Universitätsbibliothek steht die Universitätsarchivarin Professor*innen bei Bedarf zur Verfügung.
Professor*innen haben die Möglichkeit zum Zeitpunkt der Emeritierung eine Abschiedsvorlesung zu halten. Eine solche bietet die Gelegenheit, sowohl das universitäre wie auch das private Umfeld zu versammeln und die Jahre an der Universität Revue passieren zu lassen. Ansprechpartner für die Organisation einer solchen Vorlesung ist fakultätsabhängig in der Regel jeweils das Dekanat oder die Geschäftsführung des Departements.
Nach der Emeritierung
Emeritierte Professor*innen können in Absprache mit den zuständigen Departementen und Fakultäten weiterhin in der Lehre und Forschung der Universität tätig bleiben. Das Prüfungs- und Promotionsrecht bleibt für bereits laufende Promotionen bis zu drei Jahre nach der Emeritierung bestehen.
Bei Bedarf können emeritierte Professor*innen weiterhin sowohl ihren E-Mail-Account der Universität als auch ihre UNIcard nutzen. Die Funktionalitäten sind gleich wie die von Mitarbeitenden. Ebenfalls haben Professor*innen während den ersten drei Jahren nach der Emeritierung Zugriff auf die Standard Software-Lizenzen der Universität und den Support durch die IT-Services. Anschliessend kann der Zugriff auf Antrag verlängert werden. Der Zugang zu den Bibliotheksleistungen der Universitätsbibliothek Basel steht den Emeriti bei Bedarf ebenso offen wie der Zugriff auf entsprechend lizenzierte E-Medien, wobei ein aktiver Unibas-Account zur Authentifizierung vorausgesetzt wird.
Alle Mitarbeitenden der Universität Basel mit einer unbefristeten Anstellung sind bei der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) versichert. Mit der Emeritierung entsteht grundsätzlich Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente, wobei ein Teil des Altersguthaben auch als Kapital bezogen werden kann. Die Altersrente wird in 12 monatlichen Raten jeweils gegen Ende des Monats ausgerichtet. Fragen zur Rente oder zu einem allfälligen Kapitalvorbezug sind direkt an die PKBS zu stellen.