Typen von Professuren
Professor*innen nehmen ein breites Spektrum an Aufgaben in Forschung, Lehre, Dienstleistung, Nachwuchsförderung und Selbstverwaltung wahr. Sie geniessen dabei einen hohen Grad an Autonomie, der die Freiheit und Unabhängigkeit ihrer Forschungs- und Lehraktivitäten gewährleistet. Die Universität Basel unterscheidet zwischen Professuren mit Tenure und Tenure Track, Professuren ohne Tenure sowie Titularprofessuren. Die Details sind in der Ordnung für das Wissenschaftliche Personal festgehalten.
Professuren mit Tenure und Tenure Track
(«strukturelle» Professuren)
Die Universität Basel kennt ein dreistufiges Karrieremodell mit zwei Beförderungen, bzw. ein zweistufiges Modell mit einer Beförderung im Bereich von Professuren der klinischen Medizin.
Das dreistufige Modell umfasst die Assistenzprofessuren mit Tenure Track (TTAP), Associate Professuren und «Full» Professuren. TTAP sind in der Regel auf fünf Jahre befristet mit einer Lehrverpflichtung von vier Semesterwochenstunden im Vollpensum. Associate und «Full» Professor*innen sind unbefristet angestellt und haben eine Lehrverpflichtung von acht Semesterwochenstunden. Diese unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich deren Einreihung in den Lohnklassen der Universität Basel und teilweise hinsichtlich deren Ausstattung.
Im zweistufigen Modell der klinischen Medizin kennt die Universität die klinische Assistenzprofessur mit Tenure Track (TTAP) und die klinische Professur. Klinische Professuren verantworten neben Forschung und Lehre auch Aufgaben in der Patientenversorgung und nehmen meist Leitungsfunktionen an den mit der Universität assoziierten Spitälern und Kliniken ein (z.B. die Position einer Chefärztin oder eines Chefarztes). Für Professuren der klinischen Medizin beträgt die Lehrverpflichtung im Vollpensum je nach universitärem Beschäftigungsanteil i.d.R. vier bis sechs Semesterwochenstunden.
Professuren ohne Tenure
Diese Kategorie umfasst in erster Linie Assistenzprofessuren ohne Tenure Track. Dazu gehören auch Personen, die ein SNF Professorial Fellowship des Schweizerischen Nationalfonds oder einen anderen vergleichbaren Grant (ERC/SNSF Starting oder Consolidator Grant) eingeworben haben und vom Rektorat auf Antrag der zuständigen Fakultät eine Assistenzprofessur verliehen bekommen. Assistenzprofessor*innen sind befristet für fünf Jahre bzw. für die Dauer des Grants angestellt und nehmen ihre Aufgaben vorwiegend in Forschung und Lehre wahr. Dabei beträgt die Lehrverpflichtung im Vollpensum vier Semesterwochenstunden.
Titularprofessuren
Die Universität Basel kennt den Titel einer Titularprofessur als Auszeichnung für mehrjährige besonders erfolgreiche wissenschaftliche Leistung in Forschung und Lehre. Der Titel wird von der Regenz auf Antrag der Fakultät verliehen, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Universitätsrat. Details zum Verfahren sind der Wegleitung für die Ernennung und Evaluation von Titularprofessorinnen und Titularprofessoren zu entnehmen.