Humanmedizin/Zahnmedizin
Zulassungsbeschränkung und besondere Bestimmungen
Der Zugang zum Studium der Medizin/Zahnmedizin ist beschränkt. Die Aufnahmekapazität für Studienanfängerinnen und Studienanfänger wird jährlich festgelegt. Wird diese Kapazität aufgrund der eingereichten Anmeldungen überschritten, muss ein Eignungstest absolviert werden. Dies war in den letzen Jahren immer der Fall. Das Verfahren wird von swissuniversities durchgeführt und setzt eine fristgerechte Anmeldung bis zum 15. Februar voraus. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Für das Bachelorstudium Medizin sowie die Masterstudien Human- und Zahnmedizin gelten neben den allgemeinen Zulassungsbedingungen für den Zugang ausländischer Studienanwärterinnen und -anwärter besondere Bestimmungen.