Ergänzende Bestimmungen zur Zulassung zum Masterstudium mit Abschlüssen von ausländischen Hochschulen
In Ergänzung der Bestimmungen der Studierenden-Ordnung der Universität Basel vom 13. November 2019 gilt betreffend die Zulassung zu einem Masterstudium mit einem Abschluss einer von der Universität Basel anerkannten ausländischen Hochschule:
Der Nachweis eines Studienplatzes im entsprechenden Hochschulsystem muss von einer von der Universität Basel anerkannten Universität stammen, darf nicht für ein Fern- oder Abendstudium ausgestellt und muss aktuell sein.