x
Loading
+ -

Ergänzende Bestimmungen zur Zulassung zum Masterstudium mit Abschlüssen von ausländischen Hochschulen

In Ergänzung der Bestimmungen der Studierenden-Ordnung der Universität Basel vom 13. November 2019 gilt betreffend die Zulassung zu einem Masterstudium mit einem Abschluss einer von der Universität Basel anerkannten ausländischen Hochschule:

Der Nachweis eines Studienplatzes im entsprechenden Hochschulsystem muss von einer von der Universität Basel anerkannten Universität stammen, darf nicht für ein Fern- oder Abendstudium ausgestellt und muss aktuell sein.

nach oben