Registrierung für das Belegen einzelner Lehrveranstaltungen (Studierende der FHNW)
Informationen für Studierende der FHNW, die an der Universität Basel einzelne Lehrveranstaltungen belegen möchten.
Berechtigung zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen
Studierende, die an der FHNW immatrikuliert sind und dort die volle Semestergebühr bezahlen, werden an der Universität Basel im Rahmen eines Abkommens ohne Immatrikulation für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen der betreffenden Studienstufe zugelassen und können Kreditpunkte erwerben (maximal Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 20 KP pro Semester). Sie entrichten an der Universität Basel keine Semester- oder Hörergebühren. Es besteht jedoch keine Berechtigung, an der Universität Basel einen Abschluss zu erwerben (Studierendenordnung, § 29).
Für die Joint Degree Masterstudiengänge Fachdidaktik sowie Biomedical Engineering bestehen spezielle Abkommen. Diese Studierenden sind bereits an der Universität Basel immatrikuliert und müssen sich nicht nochmals registrieren. Beim Studiengang Sekundarlehramt 1 erfolgt die Belegung aller Lehrveranstaltungen über die PH-FHNW.
Studierende der PH-FHNW im Studiengang Sekundarstufe II, die noch Auflagen zur Anerkennung des fachwissenschaflichen Abschlusses erfüllen müssen, können die erforderlichen Studienleistungen ohne ordentliche Immatrikulation an der Universität Basel nur erwerben, wenn die Anzahl der noch zu erwerbenden Kreditpunkte insgesamt 20 nicht übersteigt.
Antrag auf Registrierung / Einreichfrist
Den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag müssen Sie zusammen mit einer für das entsprechende Semester gültigen Immatrikulationsbescheinigung respektive einem für das entsprechende Semester gültigen Studierendenausweis der FHNW über unibas.ch/studseksupport fristgerecht elektronisch einreichen. Wir empfehlen, dies so früh wie möglich zu erledigen, damit Sie dann bereits beim Semesterstart über die notwendigen Zugangsberechtigungen verfügen. Einreichfrist ist jeweils der erste Vorlesungstag des Semesters.
Weitere Schritte
- Eingangsbestätigung
Nach Einreichung des Antrags auf Registrierung erhalten Sie vom Studiensekretariat eine Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen an die angegebene E-Mail-Adresse. - Eröffnung des universitären E-Mail-Accounts
Nach erfolgter Registrierung wird Ihnen von den IT-Services ein Schreiben mit Angaben zur Eröffnung des universitären E-Mail-Accounts per Post an die im Antrag angegebene Adresse geschickt. Gemäss Studierenden-Ordnung sind Sie verpflichtet, diesen E-Mail-Account in Betrieb zu nehmen und wöchentlich zu konsultieren. Falls Sie bereits über eine gültige UNIBAS E-Mail Adresse (@stud.unibas.ch oder @unibas.ch) verfügen, entfällt dieser Schritt. - Online Services
Einen Tag nach Eröffnung der universitären E-Mail-Adresse haben Sie Zugang zu den Online Services (services.unibas.ch). In den Online Services werden z. B. Lehrveranstaltungen belegt und Adressänderungen vorgenommen. Dort finden Sie dann auch eine Übersicht über die an der Universität Basel erbrachten akademischen Leistungen und können auch entsprechende Datenabschriften herunterladen. - Belegen von Lehrveranstaltungen
Das Belegen von Lehrveranstaltungen erfolgt über die Online Services (services.unibas.ch). Sämtliche Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen möchten, müssen Sie fristgerecht belegen. Das Belegen ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Leistungsüberprüfungen und somit für den Erwerb von Kreditpunkten.
Das Belegen von Lehrveranstaltungen für das Frühjahrsemester 2025 ist ab 1. Januar bis spätestens 17. März 2025 möglich. Weitere Informationen zum Belegen von Lehrveranstalten finden Sie unter: unibas.ch/de/Studium/Im-Studium/Belegen.html.
Datenabschrift
Jeweils Ende Februar und Ende August werden die erworbenen Studienleistungen und Kreditpunkte in einer Datenabschrift ausgewiesen. Diese stehen Ihnen dann in den Online Services zur Verfügung.