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Mobilität Schweiz - Outgoing

Die schweizerischen universitären Hochschulen haben Verfahren entwickelt, welche die studentische Mobilität innerhalb der Schweiz erleichtern. Für den administrativen Ablauf und für die Information der Studierenden sind an allen universitären Hochschulen die Mobilitätsstellen zuständig. An der Universität Basel wird die Mobilität zwischen schweizerischen universitären Hochschulen vom Student Exchange betreut.

Inhalt und Gültigkeit des Schweizerischen Mobilitätsprogramms

Das Schweizerische Mobilitätsprogramm ermöglicht Ihnen, ohne grossen administrativen Aufwand ein oder zwei Semester an einer schweizerischen Hochschule zu verbringen. Sie bleiben an der Heimuniversität immatrikuliert, wo Sie auch weiterhin die Semestergebühren bezahlen. An der Gastuniversität entrichten Sie dagegen keine Studiengebühren. Das aufwendige Verfahren von Exmatrikulation und Immatrikulation entfällt.

Die Anrechnung der Studienzeiten und der an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen sowie Einschränkungen sind in Handhabung des Bolognaprozesses geregelt. Anrechnungsfragen sollten Sie auf jeden Fall vorab mit der zuständigen Stelle (Studiendekanat, Prüfungssekretariat etc.) genau abklären. Grundsätzlich ist ein Mobilitätsaufenthalt erst ab dem dritten Semester möglich.

Achtung!

Während eines Mobilitätssemesters sind Sie an der Universität Basel administrativ beurlaubt, d.h. Sie können an der Universität Basel keine Kursbelegungen vornehmen und keine Kreditpunkte erwerben. Falls Sie sowohl Kurse an der Universität Basel als auch an einer anderen Schweizer Universität besuchen wollen, wenden Sie sich betreffend der Anmeldemodalitäten direkt an das Studiensekretariat der betroffenen Universität. Bitte beachten Sie die entsprechenden Anmeldefristen der Gastuniversität. Der Student Exchange der Universität Basel ist hierbei nicht involviert.

Anmeldetermine

  • für das Herbstsemester: 15. April
  • für das Frühjahrsemester: 15. Oktober
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