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Personalmobilität - Fortbildung (STT)

Das Swiss-European Mobility Programme ermöglicht Fortbildungen des Hochschulpersonals an europäischen Partnerhochschulen oder in Unternehmen. Ziel ist die Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen Institutionen in der Schweiz und in Europa. Mögliche Formen sind Job-Shadowing, kurze Mitarbeitsphasen oder die Teilnahme an Workshops

Förderung

Das Programm unterstützt Mitarbeitende der Universität Basel (outgoing) und Mitarbeitende europäischer Partnerhochschulen (incoming) mit einem finanziellen Zuschuss an die Reise- und Lebenshaltungskosten. Das Angebot gilt auch für das administrative und technische Personal. Ein Aufenthalt muss mindestens 2 und darf höchstens 5 Tage dauern.

ACHTUNG: Die Teilnahme an Konferenzen wird als Personalmobilität für Weiterbildung nicht gefördert.

Angebot

Entweder Sie suchen sich selber proaktiv ein Angebot, kontaktieren die Universität und Einheit Ihrer Wahl oder Sie wählen aus der folgenden Übersicht IMOTION-Erasmus Staff Training ein passendes Angebot und melden sich an. Danach gleichen Sie sich abschliessend mit Student Exchange ab und reichen Ihren Antrag ein.

Wussten Sie schon, dass die Universität Basel im Rahmen der europäischen Partnerschaftsnetzwerke Eucor & EPICUR eng mit neun Universitäten aus sieben europäischen Ländern zusammenarbeitet? Sollten Sie sich für eine Personalmobilität an eine dieser Universitäten interessieren, helfen wir Ihnen gerne bei der Kontaktherstellung. Kontakt: eucor-epicur@unibas.ch

Vorgehen

Das Formular „Mobility Agreement“ ist vollständig ausgefüllt beim International Office/Student Exchange einzureichen. Das IO überprüft anhand der Anmeldung, ob die finanziellen Mittel ausreichen, um die Aktivität im Rahmen des Programms zu fördern. Die finanziellen Mittel werden nach Eingangsdatum der Anträge vergeben.

Bis spätestens 1 Monat vor Beginn des Aufenthaltes sind folgende Dokumente  beim International Office /Student Exchange einzureichen:

  • Mobility Agreement
  • Grant Agreement

Eine Aufenthaltsbestätigung ist vor der Rückreise von der Partneruniversität zu unterzeichnen. Nach der Rückkehr sind folgende Dokumente beim International Office /Student Exchange einzureichen:

  • Final Report
  • Certificate of Attendance
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