Rechtswissenschaft - ausserfakultäres Masterstudienfach Abschluss: Master
Recht ist allgegenwärtig. Wir begegnen rechtlichen Zusammenhängen jeden Tag in den Medien, in der Politik, in der Wirtschaft und nicht zuletzt in unserem Alltag. Gesetze und Verordnungen ermöglichen es, unser Umfeld rechtlich zu gestalten, Konflikten vorzubeugen und Streitfälle zu lösen. Die Rechtswissenschaft widmet sich den Verhaltensnormen, welche die zwischenmenschlichen und zwischenstaatlichen Beziehungen regeln und die mit hoheitlicher Gewalt durchgesetzt werden können.
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Einzelpersonen, hier geht es zum Beispiel um Verträge, um familien- oder erbrechtliche Fragen. Das Öffentliche Recht umfasst staatliche Strukturen, Aufgaben und Verfahren sowie unsere Rechte und Pflichten gegenüber dem Staat und umgekehrt. Das Strafrecht greift ein, wenn Menschen einander oder dem Staat Schaden zufügen. Wichtig ist auch das Prozessrecht und nicht zu vergessen sind das Völker- und Europarecht.
Schwerpunkt der Lehre und Forschung
Die Juristische Fakultät der Universität Basel bietet neben den Studiengängen ein Bachelorstudienfach und ein Masterstudienfach jeweils mit verschiedenen Vertiefungen an. Die Juristische Fakultät der Universität Basel garantiert eine ausgesprochen generalistische Ausbildung. An der Juristischen Fakultät werden die Studierenden von renommierten Dozierenden unterrichtet, deren Anliegen es ist, dass das vermittelte Wissen dem wissenschaftlichen Anspruch und dem Praxisbezug in gleicher Weise gerecht wird und auf die Rechtsentwicklungen der Zukunft ausgerichtet ist. Die klaren Vorgaben an der Juristischen Fakultät und der begleitende Unterricht in kleinen Gruppen während des ersten Jahres im Grundstudium erleichtern den Übergang von der Schule ins Studium. In den folgenden Jahren wird der jeweilige Vorlesungsstoff in Vorlesungen, Übungen, Repetitorien, Proseminaren und Seminaren erklärt und vertieft.
Ein Rechtstudium an der Juristischen Fakultät der Universität Basel – auch als Studienfach - behandelt das Recht von seinen Ursprüngen bis in die Gegenwart. Besonders gefördert wird die Kenntnis der Strukturen des geltenden Rechts, der ihm zugrunde liegenden gesellschaftlichen Probleme und Wertungen sowie seiner historischen Bedingtheit.
Studienaufbau
Der Master ist der zweite Studienabschluss nach dem Bachelor. Das Masterstudium umfasst insgesamt 120 Kreditpunkte (KP) und umfasst zwei Fächer sowie einen freien Wahlbereich. Das ausserfakultäre Studienfach Rechtswissenschaft (35 KP) ist der Minor, hinzu kommt als Major ein zweites Phil.-Hist. Studienfach zu 65 KP (davon 30 KP Masterarbeit) sowie der freie Wahlbereich umfasst 20 KP. Ausserdem besteht die Möglichkeit, Rechtswissenschaft als Minor zu Sportwissenschaften zu wählen. Ein Kreditpunkt (KP) ECTS entspricht ungefähr 30 Arbeitsstunden.
Master of Arts (120 KP) | ||
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Major
aus Phil.-Hist. Fakultät 65 KP |
Minor
Rechtswissenschaft (ausser-fakultär) 35 KP |
freier Wahl-
bereich 20 KP |
Studiengang |
Fächerkombination
Das ausserfakultäre Studienfach Rechtswissenschaft wird auf Bachelor- wie Masterstufe in Kombination mit einem zweiten Studienfach aus der Phil.-Hist. Fakultät (siehe Master | Philosophisch-Historische Fakultät) und einem freien Wahlbereich studiert.
Der freie Wahlbereich besteht aus wählbaren Modulen, die zur Vertiefung in den Studienfächern, zum Einblick in andere von der Universität Basel angebotene Studienfächer oder zum Erwerb von Sprachkompetenzen einsetzbar sind. Es können dabei auch Zertifizierungen oder Vertiefungsausweise separat ausgewiesen werden, falls thematisch zusammenhängende Studienleistungen im Umfang von mindestens 24 KP absolviert worden sind.
Berufsmöglichkeiten
Mögliche Tätigkeitsbereiche hängen in erster Linie vom Fach ab, mit dem das BA-/MA-Fach Rechtswissenschaft kombiniert wurde. Erfahrungsgemäss verbessern rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse in der Regel die Karrierechancen, obwohl sie die notwendigen Qualifikationen für eine klassische juristische Karriere nicht vermitteln können.