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Bildrechte & Bildunterschriften

Viele Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Für das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Bildern auf Websites, die allen Personen zugänglich sind, ist grundsätzlich die Einwilligung der Urheber erforderlich. Die Inhaber der Urheberrechte müssen also um Einwilligung gebeten werden. Ansonsten macht man sich strafbar. Bei Bildern mit erkennbaren Personen braucht es noch zusätzlich die Einwilligung der abgebildeten Person.

Creative Commons

Einfacher ist es, mit Bildern, die unter einer Creative Commons Zero Lizenz (oder einer Pixabay Lizenz oder Unsplash Lizenz) verbreitet werden.

Diese Bilder dürfen kostenlos und frei verwendet werden. Das Bild beinhaltet eine Lizenz, welche es erlaubt, die Bilder auf Websites hochzuladen. Urheber und Fundstelle müssen nicht genannt werden.

Solche Bilder können z.B. auf pexels.compixabay.com oder unsplash.com gefunden werden. Es ist immer darauf zu achten, ob das Bild wirklich unter einer der genannten Lizenzen steht.

Zu Beweiszwecken und aus ethischen Gründen ist es auch hier angebracht, die Urheber und die Fundstelle (z.B. Pexels.com) zu nennen.

Bei Bildern mit erkennbaren Personen benötigt man ausserdem noch die Einwilligung der abgebildeten Person.

Aus Beweisgründen ist es sehr wichtig, Screenshots der Quellen zu machen (inkl. sichtbarem Datum und Lizenz). Dies insbesondere auf Pixabay, Unsplash und Co., da diese Anbieter ihre Lizenzbedingungen teilweise ändern. Hier ist ein Screenshot der beste Schutz gegen Abmahnungen. 

Es gibt weitere Creative Commons Lizenzen, welche ebenfalls erlauben, Bilder auf Websites zu publizieren. Hier muss allerdings immer die urhebende Person und die Fundstelle genannt werden. (Creative Commons Lizenzen mit dem Element NC (non commercial) sollten nicht verwendet werden.)

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