Einreise & Bewilligung
Für die Einreise in die Schweiz müssen Sie in jedem Fall ein gültiges, von der Schweiz anerkanntes Identitätspapier vorweisen (Reisepass). Bei Bürgerinnen und Bürgern von EU- und EFTA-Staaten genügt eine amtliche Identitätskarte. Je nach Herkunftsland benötigen Sie zudem ein Visum (EU/EFTA-Staatsangehörige benötigen keines); mehr dazu siehe unten.
Allgemein
Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor der Einreise in die Schweiz bzw. in die Region Basel die Einreisemodalitäten und bedenken Sie, dass die amtlichen Modalitäten je nach Fall mehrere Wochen und sogar mehrere Monate (!) in Anspruch nehmen können. Genauere Informationen erhalten Sie bei den Schweizer Vertretungen im Ausland und dem Staatssekretariat für Migration SEM.
Ausbildung: Ausländische Studierende und Doktorierende
Hier finden Sie detaillierte Informationen bezüglich Visum und Aufenthaltsbewilligung für die Phase vor und nach der Immatrikulation, unterteilt in verschiedene Zielgruppen
- aus visums- sowie nicht visumspflichtigen Ländern
- aus der Grenzregion
- im Rahmen des Erasmus-Programms
- Familienangehörige
Wichtig: Beantragen Sie kein Touristenvisum, wenn eigentlich ein Visum zu Ausbildungszwecken benötigt wird. Wichtig ist auch, das Flugticket erst zu kaufen, wenn das Visum erteilt wurde oder sicher absehbar ist.
Angestellt an der Universität Basel
Im Intranet (siehe auch Quick Links zuunterst) finden Mitarbeitende alle wichtigen Informationen, Ansprechpartner, Unterlagen sowie weiterführende Hinweise rund um das Thema Anstellung. Ausserdem finden sich auf der Ablage "Dokumente" (siehe Link zuoberst) weitere, wichtige Informationen. Im Folgenden sind die wichtigsten Themen kurz skizziert.
Arbeitsbewilligung bei Wahl des Wohnorts in der Schweiz
Die Universität beantragt die sogenannte Arbeitszusicherung rechtzeitig beim zuständigen Amt für Migration, sofern es sich um einen Staatsangehörigen eines Drittlandes handelt. Sofern eine Zusicherung erteilt wird, schickt die Universität diese zusammen mit dem Vertrag an den/die neue Mitarbeiter/in. Diese Zusicherung ist unbedingt bei der folgenden offiziellen Anmeldung im Wohnkanton mitzubringen.
Angehörige von EU/EFTA-Staaten benötigen keine Zusicherung. Sie erhalten den Arbeitsvertrag von der Universität zugeschickt und erhalten die Arbeitsbewilligung schliesslich bei der Anmeldung am Wohnort.
Grundsätzlich: Es gibt verschiedene Kategorien von Arbeitsbewilligungen in der Schweiz. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM.