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Führerausweis

Während der ersten zwölf Monate Ihres Aufenthalts in der Schweiz dürfen Sie alle Fahrzeuge der in Ihrem Fahrausweis eingetragenen Kategorien weiter benutzen. Nach Ablauf dieser Frist darf der ausländische Ausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet, sondern muss in einen schweizerischen Führerschein umgetauscht werden.

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