Führerausweis
Während der ersten zwölf Monate Ihres Aufenthalts in der Schweiz dürfen Sie alle Fahrzeuge der in Ihrem Fahrausweis eingetragenen Kategorien weiter benutzen. Nach Ablauf dieser Frist darf der ausländische Ausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet, sondern muss in einen schweizerischen Führerschein umgetauscht werden.
Jede betroffene Person muss sich selber um den Wechsel des Ausweises kümmern; es erfolgt keine Erinnerung seitens des Kantons. Bei einer Missachtung drohen Strafen bis hin zum Einzug/Verfall des bisherigen Fahrausweises. Bitte merken Sie sich den Wechsel im Kalender vor oder wechseln Sie idealweise in der ersten Wochen oder Monaten nach Ihrer Ankunft.
Der Austausch des Führerausweises erfolgt beim jeweiligen Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Für Inhaber von Führerausweisen aus den EU/EFTA-Staaten sowie Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Südkorea, Taiwan, Tunesien und USA ist dieser Schritt rein administrativ. Sie sind von der Kontrollfahrt, welche üblicherweise verlangt wird, befreit. Alle anderen müssen eine kostenpflichtige Kontrollfahrt tätigen; bei Nichtbestehen wird Ihnen der Führerausweis entzogen bzw. der ausländische Führerausweis für die Schweiz ungültig erklärt.
Ausländische Führerausweise werden nur anerkannt, wenn der Erwerb im Rahmen eines Daueraufenthaltes im Ausstellerstaat erfolgte (mindestens 12 zusammenhängende Monate).
Sie müssen persönlich auf dem jeweiligen Strassenverkehrsamt erscheinen und benötigen folgende Dokumente:
- vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuchsformular inkl. Sehtest (in Brillengeschäften bei Optikern oder beim Augenarzt in wenigen Minuten erhältlich),
- ausländischer Führerausweis im Original
- Ausländer: Bewilligung; Schweizer: Pass oder ID
- aktuelles farbiges Passfoto 35x45 mm
Ein vorübergehendes Dokument wird Ihnen ausgestellt, welches den Ausweiswechsel bezeugt; kurz darauf erfolgt via Post der Einzahlungsschein für die Gebühr (140 Fr.) sowie nach 1 bis 3 Wochen der neue Schweizer Fahrausweis im Kreditkartenformat. Es empfiehlt sich, in der Überbrückungszeit bis zum Erhalt des neuen Fahrausweises besser nicht fahrenderweise im Ausland unterwegs zu sein.
Mehr Informationen hierzu, siehe Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt sowie Motorfahrzeugkontrolle Baselland.