Krankenversicherung
Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium und muss sich selbst innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung im Kanton bei einem der zahlreichen kantonalen Krankenversicherer anmelden. Die Versicherung beginnt (rückwirkend) zum Zeitpunkt der Wohnsitznahme in der Schweiz.
Für Studierende gelten teilweise besondere Bedingungen > bitte beachten Sie die Hinweise zuunterst auf dieser Website und den Service der Sozialberatung (Student Services).
Alle Mitglieder der Familie – Erwachsene wie Kinder – müssen sich individuell versichern. Die gleiche Frist gilt für Eltern, die ihr neugeborenes Kind einer Krankenversicherung anschliessen müssen.
Die Krankenversicherung setzt sich zusammen aus der Grundversicherung (Basisversorgung) sowie einer möglichen Zusatzversicherung. Die Krankenversicherungsgesellschaft ist frei wählbar. In der Grundversicherung variieren die Prämien von Kanton zu Kanton. Die Versicherer müssen die/den Versicherte/n unabhängig von Alter und Gesundheitszustand ohne Vorbehalte oder Karenzfristen akzeptieren.
Grundversicherung
Die Basisversicherung umfasst ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, Notfälle (auch im Ausland), Schwangerschaft und Geburt, Prävention, Rehabilitation, Alternativmedizin. Der Leistungsumfang in der Grundversicherung ist bei allen Krankenversicherern gleich; die Kosten variieren jedoch. Jede Krankenversicherung muss Sie für die Grundversicherung aufnehmen (s. Versicherungspflicht > Sie müssen keine Angaben zum Gesundheitsstand machen). Geld kann sparen, wer Offerten vergleich und sich ferner freiwillig bei seiner Krankenkasse einem Hausarztmodell bzw. HMO (Health Maintenance Organization) anschliesst. Viele Versicherungen bieten jungen Leuten im Alter von 19 bis 25 Jahren eine verbilligte Prämie an.
Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherungen sind freiwillig und unterscheiden sich in Preis und Leistung von Versicherung zu Versicherung. Sie bieten zum Beispiel Versicherungsdeckungen für Zahnstellungskorrekturen, Brille und Kontaktlinsen, freie Arztwahl im Spital und weitere besondere Leistungen. Hier besteht keine Versicherungspflicht > Fragen zum Gesundheitszustand sind erlaubt; eine Ablehnung kann die Folge sein. Es ist möglich, bei verschiedenen Krankenversicherern Basis - und Zusatzversicherung abzuschliessen.
Franchise
Eine wichtige Rolle spielt die selbst gewählte Franchise (Minimum 300 CHF bis Maximum 2500 CHF), also jener Betrag, den der/die Versicherungsnehmer/in jährlich fix begleichen wird. Erst wenn die Arztrechnungen den Betrag der Franchise übersteigen, greift die Versicherung. Bei diesen Kosten müssen Sie jedoch zehn Prozent selber bezahlen. Dieser Anteil wird Selbstbehalt genannt und ist begrenzt auf maximal 700 CHF pro Jahr, bei Kindern auf maximal 350 CHF. Bei anfallenden Spitalkosten müssen Sie einen Spitalbeitrag von 15 CHF pro Spitaltag bezahlen. Es ist erlaubt, die Grundversicherung und eine allfällige Zusatzversicherung bei verschiedenen Krankenkassen abzuschliessen.
Der Gesamtpreis setzt sich schliesslich zusammen aus dem jeweiligen Preis der Versicherung (Grundversicherung und evtl. Zusatzversicherung) gemäss jeweiligem Wohnkanton und der Höhe der individuellen Franchise. Nähere Informationen über die oben genannten Versicherungen erhalten Sie in der Broschüre Sozialversicherungen: Aufenthalt in der Schweiz und Ausreiseinformationen für ausländische Staatsangehörige. Die Universität hat Kollektiv-Zusatzversicherungen bei einigen Krankenkassen abgeschlossen, die für Mitarbeitende aufgrund der vergünstigten Konditionen interessant sein könnten. Die Mitarbeitenden können sich darüber anhand der Übersicht A-Z Informationen für Mitarbeitende informieren.
Sehr hilfreiche, weil leichtverständliche Erklärungen finden sich auch in den Gesundheitsspots (Kurztexte & Audiobeiträge) von Radio X zum Thema Krankenversicherungssystem in der Schweiz. Die Themen der Gesundheitsspots basieren auf der Broschüre Gesundheitswegweiser Schweiz des Schweizerischen Roten Kreuzes; sie ist in 18 Sprachen verfügbar.
Krankenkassen vergleichen
Es empfiehlt sich sehr, die Kosten der verschiedenen Krankenkassen gründlich zu vergleichen z.B. via Priminfo, Comparis oder Swupp, ehe man eine Versicherung abschliesst. Auch wenn man einmal versichert ist, ist es üblich, zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln.
Die Beiträge machen einen wichtigen Teil des persönlichen Budgets aus und steigen in der Regel jährlich, sodass es wichtig ist, hier kostensensibel vorzugehen. Jedes Jahr im Oktober müssen die Schweizer Krankenkassen ihre Beiträge für das Folgejahr deklarieren. Bis zum 28. November hat man so die Gelegenheit, seine Krankenkasse zu wechseln. Die neu gewählte Krankenkasse ist verpflichtet, den Beitrittswunsch zu akzeptieren. Für die Kündigung der bisherigen Krankenkasse reicht ein einfacher Satz in einem eingeschriebenen Brief, den man der Krankenkasse idealerweise nicht in der letzten Minute zukommen lässt (spätestens bis ca. zum 28.11.), sodass diese noch rechtzeitig Kenntnis davon nehmen kann. Bis Ende Jahr bleibt man bei noch bei der bisherigen Krankenversicherung versichert, ehe dann ab 1. Januar die neue Krankenkasse greift.
Tipp
Für einkommensschwache Personen und Familien gibt es die Möglichkeit, beim Kanton um Prämienverbilligungen zu ersuchen. Vergleichen Sie dazu die detaillierten Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt sowie zur Prämienverbilligung im Kanton Basel-Landschaft. Für Studierende bietet die Sozialberatung der Universität Hilfe in Form von Beratung sowie erhellenden Webinformationen und Merkblättern.