Postdoktorat
Auch bei der Anstellung und Betreuung von Postdoktorierenden in Basel regelt ein universitärer Prozess die Grundlagen der Zusammenarbeit. Innerhalb der ersten sechs Monate des Postdoktorats schliessen alle Postdoktorierenden eine Postdoktoratsvereinbarung mit der mentorierenden Person ab. Die Vereinbarung dient der gegenseitigen Absprache, fasst wichtige Meilensteine zusammen und strukturiert die weitere Planung des Postdoktorats. Alle wichtigen Schritte während des Postdoktorats wurden zusätzlich in einer Checkliste zusammengefasst.
Entsprechende Dokumente können Sie gerne runterladen:
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Habilitationsordnung
Für Habilitierende gilt die Habilitationsordnung der Universität Basel. Die einzelnen Fakultäten haben darüber hinaus teils zusätzliche Übersichten und ergänzende Bestimmungen für die Habilitationsverfahren.
Informationen zur Habilitation nach Fakultäten: