Abmahnung
An der Universität Basel wird eine Abmahnung* erst dann genutzt, wenn die anderen Gesprächstools bei Themen der Arbeitsleistung oder des Verhaltens eines/einer Mitarbeitenden (MA) nicht zum Erfolg geführt haben. Eine Abmahnung wird genutzt, um den Ernst der Lage zu vermitteln und dem/der MA vor einer Kündigung eine Chance zur Verbesserung zu geben.
*im Sinn der Personalordnung der Universität Basel, § 9 Abs. 4 PO
Abmahnungen dürfen nur gemeinsam mit HR-Consulting oder der Leitung HR ausgesprochen und dokumentiert werden.