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FAQ Unisport: Teilnahme

  • Bin ich am Universitätssport teilnahmeberechtigt?

    Der Universitätssport ist nicht öffentlich zugänglich. Eine ausführliche Auflistung der teilnahmeberechtigten Personengruppen finden Sie unter Teilnahmeberechtigung.

  • Bin ich als Studierende/-r von Fachhochschulen teilnahmeberechtigt?

    Als Studierende/-r einer Fachhochschule sind Sie nicht teilnahmeberechtigt (siehe Teilnahmeberechtigung), ausser die immatrikulierten Studierenden der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), welche aufgrund einer laufenden Vereinbarung zwischen der FHNW und dem Universitätssport berechtigt sind.

  • Ich studiere an einer anderen Universität in der Schweiz. Wie kann ich mich für die Online-Anmeldung freischalten lassen?

    Als immatrikulierte Studierende und Doktorierende einer anderen teilnahmeberechtigten Universität in der Schweiz müssen Sie semesterweise Ihre Freischaltung bei uns verlangen. Für die Freischaltung sind der Studierendenausweis bzw. Immatrikulationsnachweis (Scan/Foto) des betreffenden Semesters und die aktuellen Kontaktdaten, sowie das Geburtsdatum an unisport@unibas.ch zu senden.

  • Ich studiere an einer Universität im Ausland. Wie kann ich am Universitätssport teilnehmen?

    Als Studierende einer ausländischen Universität senden Sie uns bitte den Studierendenausweis bzw. Immatrikulationsnachweis (Scan/Foto) des betreffenden Semesters, Ihre Kontaktdaten, sowie das Geburtsdatum und bei der erstmaligen Erfassung zudem ein Portrait-Foto (JPG) für die Erstellung des «Sportausweis Gelb Uni Ausland»

  • Muss ich mich ausweisen, wenn ich ein Training besuche?

    Ja, der Zutritt zu den Angeboten ist nur mit Ihrem gültigem Studierendenausweis oder Mitarbeitenden-/Gäste- Ausweis der Universität Basel, einem Studierendenausweis einer Schweizer Universität oder der FHNW oder einem Sportausweis des Universitätssports möglich. Es finden stichprobenartig Zugangskontrollen statt.

  • Kann ich beim Paartanz eine Begleitperson mitnehmen / anmelden, die nicht teilnahmeberechtigt ist?

    Nein, Ihre Begleitperson muss sich ebenfalls persönlich anmelden und muss teilnahmeberechtigt sein.

Weiterführende Informationen

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