Finanzanlagen
Die Ausgestaltung der Investitionen auf dem Finanzmarkt hat eine hohe Relevanz bezüglich Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Mit der Überarbeitung des Anlagereglements wurden deshalb konkrete Nachhaltigkeitskriterien für das langfristige Finanzanlagevermögen der Universität Basel festgelegt. Seit August 2022 wird dies konsequent umgesetzt: Neben finanziellen Rahmenvorgaben beinhaltet das neue Anlagereglement nun auch Kriterien zu Ökologie, Soziales und Governance (ESG) und zusätzlich eine zu berücksichtigende Ausschlussliste.
Das langfristige Finanzvermögen der Universität Basel umfasst im Wesentlichen Drittmittel, welche für mehrjährige Forschungsprojekte eingeworben und noch nicht unmittelbar benötigt werden. Mit der erwirtschafteten Rendite der am Finanzmarkt investierten Mittel können Projekte in Forschung und Lehre finanziell ergänzend unterstützt werden. Um auch in diesem Bereich die in der Universitätsstrategie definierten Nachhaltigkeitsziele zu berücksichtigen, wurde ein neues Reglement erarbeitet, das vom Universitätsrat verabschiedet wurde und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Die für die Finanzanlagen verantwortliche und durch den Universitätsrat gewählte Anlagekommission der Universität hat im Rahmen der Umsetzung dieses Reglements neue Vermögensverwaltungsverträge erarbeitet. Seit dem 1. August 2022 werden die neuen Vorgaben, aufgeteilt auf vier neue Vermögensverwaltungsmandate, entsprechend umgesetzt.
In diesen neuen Mandaten werden ausschliesslich Investitionen in Unternehmen getätigt, die Mindeststandards hinsichtlich Ökologie, sozialem Verhalten und verantwortungsvoller Unternehmensführung (sogenannte ESG-Kriterien) erfüllen. Zusätzlich wird ein «Best in Class»-Ansatz für die Nachhaltigkeit der Finanzanlagen verfolgt: Bei diesem Ansatz strebt die Universität Basel an, nur in die besten 30 % der Firmen einer Branche zu investieren.
Ausserdem sind im Rahmen einer zusätzlichen Ausschlussliste Anlagen in Unternehmen, welche einen schädlichen Einfluss auf Natur, Mensch oder Gesellschaft haben, ausgeschlossen. Die Ausschlusskriterien beinhalten dabei Unternehmen, die 1) suchtfördernde und schädliche Produkte oder Dienstleistungen anbieten, 2) Waffen und Rüstungsgüter produzieren oder vertreiben, 3) fossile Energieträger explorieren, fördern oder verarbeiten und 4) Edelmetalle und Diamanten erkunden oder fördern.
Ziele & Massnahmen
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Bewirtschaftung des Anlagevermögens sowie schrittweiser Aufbau eines konsolidierten Nachhaltigkeitsreportings
Nachhaltigkeitsanalyse und -berichterstattung bezüglich ESG-Kriterien und Einhaltung der Ausschlussliste der vermögensverwaltenden Banken im Rahmen der quartalsmässigen Performancemessung, standardisiert über alle Mandate
Anlagekommission
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Bewirtschaftung des Anlagevermögens sowie schrittweiser Aufbau eines konsolidierten Nachhaltigkeitsreportings
Überarbeitung des Anlagereglements zur Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsaspekten
Anlagekommission