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FAQ Weiterbildung

  • Wie sehen die Zulassungsbedingungen für Weiterbildungsstudiengänge aus?

    Die Studiengänge der berufsbegleitenden Weiterbildung definieren ihre Zulassungsbedingungen je nach Fach und Art des Studiums unterschiedlich. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in einen Studiengang.

    Grundsätzlich wird ein Masterabschluss einer Universität oder ein als äquivalent anerkannter Abschluss einer anderen Hochschule verlangt. Hoch qualifizierte Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können unter Nachweis von Berufspraxis und Zusatzqualifikationen in den erforderlichen Fachgebieten ausnahmsweise zugelassen werden.

    Einige Studiengänge entscheiden über die Zulassung aufgrund eines Eignungsgesprächs oder einer Aufnahmeprüfung.

    Bei allen Studiengängen wird die genügende Kenntnis der Unterrichtssprache(n) vorausgesetzt.

  • Welche Arten von Studiengängen werden in der Weiterbildung angeboten?

    Die Formate der Weiterbildungsstudiengänge sind an den schweizerischen Universitäten einheitlich. Sie unterscheiden sich in der Dauer und im Umfang des Studiums bzw. in den durch die Studierenden zu erbringenden Lernleistungen, die durch die Anzahl der Lernleistungspunkte nach ECTS ausgedrückt werden.

    Es werden folgende Formate unterschieden:

    • Master of Business Administration (MBA, Dauer vier bis sechs Semester, 60 ECTS, berufsbegleitend)
    • Master of Advanced Studies (MAS, Dauer vier bis sechs Semester, 60 ECTS, berufsbegleitend)
    • Diploma of Advanced Studies (DAS, Dauer zwei bis vier Semester, 30 ECTS, berufsbegleitend)
    • Certificate of Advanced Studies (CAS, Dauer ein bis zwei Semester, 10 ECTS, berufsbegleitend)
    • Weiterbildungskurse (ein bis wenige Tage)
  • Was heisst ECTS?

    ECTS bedeutet «European Credit Transfer and Accumulation System». Ein ECTS-Kreditpunkt entspricht einer Lernleistung von 30 Stunden.

  • Können die Studiengebühren gestaffelt bezahlt werden?

    Die Kosten für Weiterbildungsstudiengänge werden in der Regel ratenweise in Rechnung gestellt. Details erfährt man bei der jeweiligen Studiengangsleitung. 

  • Werden in anderen Kursen erbrachte Studienleistungen angerechnet?

    Ja, das ist möglich, wird aber von Fall zu Fall im jeweiligen Studiengang entschieden. 

  • Worin unterscheidet sich ein Weiterbildungsstudiengang von einem grundständigen Studium?

    Eines der wichtigsten Merkmale eines Weiterbildungsstudiengangs ist die Verbindung von Wissenschaft und Beruf.

    Die Weiterbildungsstudien stellen durch Themenwahl, fachliche Inputs, Diskussionen, Fallstudien und Projekte eine direkte Verbindung zwischen dem Lernangebot und der Berufspraxis der Studierenden her. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der problemlösenden Fähigkeiten, welche in praxisnahen Aufgabestellungen und mit konkretem Bezug zu den Themen des Arbeitsfeldes geübt werden.

  • Welche Studierende werden an der Universität Basel immatrikuliert?

    Studierende der folgenden Studienangebote werden immatrikuliert: DAS, MAS und MBA.

    Studierende, die einen CAS-Studiengang besuchen, werden nicht immatrikuliert. CAS-Studierende erhalten folglich auch keinen Unibas-Account.

  • Brauchen CAS-Studierende einen Unibas-Account, um Zugang zu den Ressourcen der Universitätsbibliothek und seinen Bereichsbibliotheken zu erhalten?

    Nein. CAS-Studierende werden zwar nicht immatrikuliert und bekommen daher auch keinen Unibas-Account. Zugriff auf die Ressourcen der Bibliothek können sie dennoch erhalten. Hierfür ist die Eröffnung eines Nutzerkontos vor Ort in der Universitätsbibliothek notwendig. Mit diesem Nutzerkonto können Privatpersonen über einen Rechner der Universität auf lizenzierte Inhalte, wie etwa Journals und Datenbanken, zugreifen. Ein Zugriff auf die Inhalte der Universitätsbibliothek via VPN ist nicht möglich, da ein VPN-Zugang einen Unibas-Account erfordern würde. Dennoch: Die Datenbanken/Journals von Munzinger Online, ProQuest und De Gruyter und sogar die Ressourcen von Cambridge University Press, Oxford University Press und Springer Nature (bei Letzteren jedoch kein Zugriff auf die aktuellsten Jahrgänge - nähere Auskunft hierzu erteilt die Universitätsbibliothek) können von einem eigenen PC ausserhalb des Universitäts-Netzwerks genutzt werden. 

    Die Ausleihe von physischen Ressourcen ist mit der Bibliothekskarte möglich; diese wird bei der Eröffnung des Nutzerkontos überreicht. Zusätzlich erhalten Privatpersonen über Swisscovery auch Zugang zu anderen Schweizer Bibliotheken, die Mitglied bei dem Verbund Swisscovery sind und können die dortigen Ressourcen dann ebenfalls nutzen. 

    Mehr Informationen finden sich auf der Website der Universitätsbibliothek (UB).

  • Muss bei der Zulassung zu einem Studienangebot ein Sprachnachweis vorgelegt werden?

    Bei der Zulassung werden in der grundständigen Lehre keine Sprachnachweise mehr überprüft (§ 14 der Studierenden-Ordnung der Universität Basel). Dies gilt ebenfalls für die Weiterbildung. Man zählt dabei auf die Eigenverantwortung der Studierenden; die notwendigen Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt.

Weiterführende Informationen

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